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soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
  

6.1 Ressourcenbündelung auf Bundes- und EU-Ebene

Voraussetzungen für den Erfolg des Programms sind unter anderem die Intensivierung und die Verbesserung der fachübergreifenden Zusammenarbeit auf Bundesebene (1). Die Bundesministerien kommen dieser Verantwortung auf verschiedene Weise nach (7):

Allerdings ist das Programm Soziale Stadt an die grundgesetzlich vorgegebene Kompetenzverteilung nach dem Ressortprinzip (Art. 65 GG) und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 83 ff. GG) gebunden. Dies erschwert eine Bündelung auf Bundesebene, weil das BMVBW die Forderung anderer Ressorts, die auch eine gebietsbezogene Förderung durchführen (wie etwa das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung), an der Gebietsauswahl beteiligt zu werden, nicht erfüllen kann. Die Gebietsauswahl für das Programm Soziale Stadt obliegt nämlich den Ländern. Hier konnte noch kein Weg einer gedeihlichen Kooperation gefunden werden. Als problematisch erweisen sich in der Praxis auch die unterschiedlichen Fördermodalitäten (Voraussetzungen, Zeiträume, Subsidiaritäten) der einzelnen Programme. Während beispielsweise die Stadterneuerung ihre Mittel raumbezogen einsetzt, sind Förderungen von Beschäftigung und Qualifizierung (z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen) oder der Sozial- und Jugendhilfe personenbezogen. In fast allen Politiksektoren wird jedoch diskutiert und teilweise schon praktiziert, die Förderung ergänzend zur Adressatenorientierung präventiv auch am Sozialraum auszurichten. Dies gilt etwa für die wichtigen Bereiche der Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge, wenngleich es hier noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt (10).

Auf EU-Ebene stellt sich dieses Kompetenzverteilungs- und Subsidiaritätsproblem so nicht. Das URBAN-II-Programm ist dadurch gekennzeichnet, dass die verfügbaren Mittel für alle notwendigen Aufgaben im Rahmen der Stadtteilentwicklung zusammengefasst sind und daher die verschiedensten Anträge aus einem Fördertopf bedient werden können. Dafür sind hier allerdings die Hürden für die Aufnahme in das Programm wesentlich höher (z.B. Ex-ante-Evaluation, genaue Festlegung der angestrebten Ziele, Verpflichtung zu fortlaufendem Monitoring und Evaluation); zudem kommen bundesweit nur zwölf Städte in den Genuss dieses Programms, und der Schwerpunkt liegt eindeutig bei der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Darüber hinaus wird das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt durch die Strukturfondsförderung 2000 bis 2006 der EU ergänzt. Ermöglicht wird dies durch die Mittel und Projekte der EU-Strukturpolitik zur "Erneuerung städtischer Problemgebiete". Förderungen durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) können nicht nur über URBAN II, sondern auch über die EU-Regelförderung für Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete erfolgen. Förderungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) können mit EFRE-Mitteln kombiniert werden (11).

(1) ARGEBAU-Leitfaden, Kapitel 4.4, siehe Anhang 9.

(2) Einzelheiten zu den Bündelungsleistungen von Bund (und auch Ländern) finden sich auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 14. November 2001, vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.), 14. Wahlperiode, Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Peter Götz, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 14/6085 -, Das Programm "Die soziale Stadt" in der Bewährungsphase und seine Zukunftsperspektive für die Städte und Gemeinden, Drucksache 14/7459 vom 14.11.2001, http://edoc.difu.de/orlis/DF5710.pdf (Abruf vom 4.2.2003).

(3) Eine Programmübersicht findet sich unter https://sozialestadt.de/programm/partnerprogramme (Abruf vom 4.2.2003).

(4) Ein vom BMVBW zusammengestellter Katalog über die Initiativen auf Bundesebene für das Programm Soziale Stadt findet sich im Internet unter https://sozialestadt.de/programm/foerderprogramme/uebersicht-bmvbw.shtml (Abruf vom 4.2.2003).

(5) Zu "Armut und Gesundheit" vgl. weitere Informationen auf der Internetseite http://www.gesundheitberlin.de.

(6) Vgl. hierzu auch Kapitel 6.4.

(7) Nähere Informationen siehe unter http://www.eundc.de.

(8) Nähere Informationen siehe unter http://www.kundq.de.

(9) Bundesanstalt für Arbeit, Runderlass vom 27. März 2000 zum Förderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt" an die Arbeitsämter, Landesarbeitsämter und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Betreff: Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen(ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM); Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.

(10) Siehe dazu beispielsweise: Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) (Hrsg.), Fachforum zur sozialraumorientierten Planung in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Konzepte, Erfahrungen, Visionen. Dokumentation zur Veranstaltung am 12. und 13. Juni 2001 in Braunschweig, im Auftrag der Regiestelle E & C der Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Münster 2002; Institut für stadtteilbezogene soziale Arbeit und Beratung (ISSAB), Expertise Sozialräumliche Finanzierungsmodelle, im Auftrag der Regiestelle E & C der Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Essen, April 2002; Alf Trojan und Heiner Legewie, Nachhaltige Gesundheit und Entwicklung. Leitbilder, Politik und Praxis der Gestaltung gesundheitsförderlicher Umwelt- und Lebensbedingungen, Frankfurt/M. 2001; Monika Alisch (Hrsg.), Sozial - Gesund - Nachhaltig. Vom Leitbild zu verträglichen Entscheidungen in der Stadt des 21. Jahrhunderts, Opladen 2001.

(11) Über die Ressourcenbündelung in anderen europäischen Ländern berichtet Robert Sander, Europäische und amerikanische Erfahrungen mit der sozialen Stadtteilentwicklung, in: Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.), Die Soziale Stadt, S. 298-321.

  
 

Quelle: Soziale Stadt - Strategien für die Soziale Stadt, Erfahrungen und Perspektiven – Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt", Deutsches Institut für Urbanistik 2003

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