soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"

Bündelung von Förderprogrammen / Initiativen im Bundesbereich mit dem städtebaulichen Programm "Die soziale Stadt"

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Berlin, den 1. Juli 2002
Referat BS 15

Das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" zielt auf eine zukunftsfähige Entwicklung in gefährdeten Stadtteilen. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das - als Leitprogramm - investive und nicht-investive Maßnahmen ressort- und ämterübergreifend bündeln und dadurch den Mitteleinsatz zielgenauer, effizienter und flexibler gestalten soll. Diese Übersicht stellt die für eine Bündelung in Betracht kommenden Förderprogramme/Initiativen im Bundesbereich dar und soll allen Beteiligten, vor allem den Akteuren in den gefährdeten Gebieten, als Anregung und Hilfestellung bei der Mobilisierung anderweitiger, zur Koordinierung mit dem Programm "Die soziale Stadt" geeigneter Förderprogramme dienen.

Ressort Förderprogramm Anmerkungen
BM des Innern
- BMI -
Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration von Aussiedlern
(Internet: sozialestadt.de)
Programminhalt: gemeinwesenorientierte und wohnumfeldbezogene Integrationsmaßnahmen insbesondere mit jugendlichen Aussiedlern; hier insbesondere das seit zehn Jahren vom DSB durchgeführte Projekt "Integration durch Sport". Bundesverwaltungsamt (BVA) hat Liste erstellt, in der die Programmstädte der sozialen Stadt den Programmstädten des Aussiedlerintegrationsprogramms gegenübergestellt werden. Nähere Informationen (Grundsätze, Fördermöglichkeiten, Liste der am Programm beteiligten Städte usw.) sind vom Difu in das Internet eingestellt.
Kriminalprävention
(Internet: www.kriminalpraevention.de)
Bund und Länder haben im Jahr 2001 das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) als gemeinnützige selbständige Stiftung privaten Rechts gegründet, um der Kriminalprävention in Deutschland neue Impulse zu verleihen. Das DFK führt die Spitzen staatlicher wie nichtstaatlicher Stellen zusammen, um ressortübergreifend und interdisziplinär gesamtgesellschaftliche Strategien gegen Kriminalitätsursachen zu entwickeln und zu fördern. Kriminalprävention umfasst dabei die primäre Prävention, die an den vielfältigen Wurzeln der Kriminalität ansetzt, ebenso wie die sekundäre Prävention (Reduzierung von Tatgelegenheiten) und die tertiäre Prävention (Rückfallprophylaxe). Das DFK soll die Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vernetzen, durch enge Kooperation verstärken und so für die Präventionsinitiativen in Deutschland ein nationales Dach schaffen. Zu diesem Zweck soll es zu der zentralen Informations- und Servicestelle der Kriminalprävention werden, konkrete Präventionsprojekte unterstützen und selbst initiieren. Durch den gesamtgesellschaftlichen Ansatz, den das DFK verfolgt, kann es auch dem Anliegen des Bund-Länder-Programms "Die soziale Stadt" dienen.
BM für Wirtschaft und Technologie
- BMWi -
(Hinweis: Förderdatenbank des BMWi unter: www.bmwi.de)
Auskünfte ferner BMWi - Ref. II F 1 - (E-mail: )
auch: regional zuständige Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern)
Vorbemerkung: Mit einer Vielzahl von Programmen (z.T. auch durch Eigenmittelprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Deutschen Ausgleichsbank - DtA - ) werden wirtschaftliche Hilfen für Existenzgründer und Unternehmen gewährt und innovative Produkte und Verfahren unterstützt. Die Förderprogramme können im Einzelfall auch für das Programm "Die soziale Stadt" hilfreich sein; es gibt jedoch keine ausdrückliche Bezugnahme oder Präferenzen darauf.

Förderung von Investitionen
GA - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Zuschüsse für betriebliche Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur - investive und nicht-investive Maßnahmen wie Beratung von Unternehmen, Schulung von Arbeitnehmern, regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Humankapitalbildung sowie Forschung und Entwicklung im Fördergebiet (neue Länder in Gänze, bestimmte strukturschwache Regionen der alten Länder)
ERP-Aufbauprogramm Darlehen für gewerbliche Investitionen in den neuen Ländern
ERP-Regionalprogramm Darlehen für gewerbliche Investitionen in den alten Ländern in den Fördergebieten der GA
KfW-Mittelstandsprogramm Darlehen für gewerbliche Investitionen mittelständischer Unternehmen
KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe Darlehen an mittelst. Unternehmen zur Behebung vorübergehender Liquiditätsengpässe
ERP-Ausbildungsplätzeprogramm Darlehen für die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze

Förderung von Existenzgründungen
ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm Darlehen zur Schließung einer Eigenkapitallücke für kleine und mittlere Unternehmen
ERP-Existenzgründungsprogramm Darlehen zur Existenzgründung von Unternehmen
DtA-Existenzgründungsprogramm Darlehen zur Gründung selbständiger Existenzen und für Investitionen zur Festigung einer selbständigen Existenz
DtA-Startgeld Darlehen für Existenzgründer mit Finanzierungsbedarf bis zu 50.000 Euro

Umweltprogramme, Energieeinsparung u.ä.
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
DtA-Umweltprogramm
KfW-Umweltprogramm
Darlehen für Investitionen in Umweltschutz und Energieeinsparung für kleinere und mittlere Unternehmen
Förderung erneuerbare Energien (Bundesamt für Wirtschaft) Zuschüsse und Darlehen für Anlagen im Interesse einer zukunftsfähigen Energieversorgung (z.B. Solarkollektoren, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Energieeinsparung in Altbauten)
1000-Dächer-Solarstrom-Programm (KfW) Darlehen für Investitionen in die Errichtung von Photovoltaikanlagen
KfW-Infrastrukturprogramm Darlehen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur an Gemeinden, Kreise, Zweckverbände, privatwirtschaftliche Unternehmen u.a.

Darüber hinaus:
Beteiligungskapitalprogramme, Bürgschaftsprogramme, Forschungs- und Innovationsprogramme  
BM für Arbeit und Sozialordnung
- BMA -
(Internet: www.bma.de)
Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) Die Aufgaben und Möglichkeiten der Kommunen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik - insbesondere Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen - ergeben sich aus den Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Die Bundesanstalt für Arbeit hat in einem Runderlass vom 27.3.00 an die Arbeitsämter auf die Verzahnungsmöglichkeiten des Programms "Die soziale Stadt" mit den Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung - insbesondere ABM, SAM und JuSoPro hingewiesen.
Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JuSoPro) Gefördert werden auch Qualifizierungs-/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Tätigkeitsfeldern "Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege, der städtebaulichen Erneuerung, des städtebaulichen Denkmalschutzes und zur Verbesserung des Wohnumfeldes". Die Maßnahmen können von den Kommunen und auch den Verbänden der Sanierungsträger getragen werden. Entscheidung über Förderungsmaßnahmen liegt bei den Arbeitsämtern.
Freie Förderung Ergänzend zur aktiven Arbeitsförderung wurde in das SGB III die neue Leistung der Freien Förderung (§ 10 AFG) aufgenommen. Dieses Instrument eröffnet Spielräume für neuartige Förderungsformen. Es soll zur Integration von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten in das Beschäftigungssystem dienen. Die freie Förderung erweitert das vorgegebene Leistungsspektrum der aktiven Arbeitsförderungsinstrumente. Sie zielt auf regional zu entwickelnde Förderansätze. Die Bewilligung von Leistungen erfolgt durch die Arbeitsämter im konkreten Einzelfall gegenüber einer einzelnen förderungsbedürftigen Person, einem Arbeitgeber oder auch einer Trägerinstitution für eine einzugliedernde Person. Ansätze der Freien Förderung können sein: Frühzeitiges Einleiten von Aktivitäten im Wiedereingliederungsprozess zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, bessere Verknüpfung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten mit anderen Handlungsfeldern, Hilfen zur Eingliederung in betriebliche Erstausbildung, Unterstützung regionaler Aktivitäten zur Ausbildung und Qualifizierung Jugendlicher im Verbund, Unterstützung der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Arbeitserprobungen (sog. Schnupperkurse), Unterstützung von Mobilitätsberatung für arbeitssuchende/arbeitslose Ausländer u.ä.. Das Programm kann wegen seiner freien Gestaltungsspielräume bei der Förderung interessante Ansätze in Verbindung mit Maßnahmen der "Sozialen Stadt" bieten.
Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BsI) Ziel von BsI ist, die Infrastrukturpolitik und Arbeitsmarktpolitik besser als bisher miteinander zu verzahnen, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose zu schaffen, das regionale Auftragsvolumen zu vergrößern und die regionale Infrastruktur zu verbessern. Die Arbeitsämter können öffentlich-rechtlichen Trägern wie z.B. Kommunen, Ländern und Kirchen einen angemessenen Zuschuss zahlen, wenn sie Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur an ein Wirtschaftsunternehmen vergeben. Dazu gehören z.B. Arbeiten, die sich beziehen auf Stadtteilsanierungen, Bildungseinrichtungen, soziale Infrastruktur oder Betreuungseinrichtungen, Umweltschutz, Kultur, Sport, Freizeit, Verkehrsverbindungen. Der Zuschuss beträgt maximal 25 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten. Der Träger muss die Fördermittel zusätzlich zu seinen sonst vorgesehenen Eigenmitteln einsetzen (um das Auftragsvolumen zu vergrößern). Das die Arbeiten durchführende Wirtschaftsunternehmen ist verpflichtet, vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeitslose zu beschäftigen. Darauf weisen die Träger bei der Ausschreibung der Arbeiten zweckmäßigerweise hin, damit das Unternehmen entsprechend kalkulieren kann. Das Arbeitsamt und der Träger legen die Beschäftigungszeit und die Zahl der zugewiesenen Arbeitslosen fest. Der Anteil der zugewiesenen Arbeitslosen darf 35 Prozent der voraussichtlich bei den Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer nicht übersteigen. Über die Förderung entscheidet das örtliche Arbeitsamt. Rechtsgrundlage ist § 279a Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - . Eine Kombination von BsI mit anderen Förderungen (z.B. Bundes- oder Landesprogramme) schließt das Arbeitsförderungsrecht nicht aus. Die Fördermöglichkeit gilt seit dem 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2007.
BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- BMFSFJ -
Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten - Programm E & C
(Internet: www.eundc.de)
Durch E & C wird die durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes vom BMFSFJ geförderte Infrastruktur aktiviert. Es werden neue Modelle entwickelt und erprobt, die die soziale, berufliche und gesellschaftliche Integration junger Menschen fördern. Vor Ort wird dazu beigetragen, dass Zuständigkeiten, Trägerstrukturen, Institutionen und Praxisfelder miteinander verknüpft werden. Die Programmplattform, die in intensiver Kooperation mit BMVBW sowie Difu und SPI und gemeinsam mit den Akteuren ­ Bundesländer, Kommunen und ihre Spitzenorganisationen, Spitzenverbände und freie Träger der Jugendhilfe sowie das Quartiersmanagement in den Programmstandorten der Sozialen Stadt" ­ umgesetzt wird, stellt in Regional- und Zielgruppenkonferenzen sowie vertiefenden bundesweiten Fachforen Orte des fachlichen Austauschs zur Verfügung. Über diese Instrumente werden koordinierte Verfahrens- und Förderrichtlinien angeregt, die zu erweiterten Möglichkeiten des Stadtteilmanagements führen. Ämter- und trägerübergreifend sollen lokale Aktionspläne erarbeitet und zu Gunsten der konzertierten Lösung von Problemen der sozial benachteiligten Jugendlichen implementiert werden.
An 12 Standorten ist der Programmschwerpunkt "Interkulturelles Netzwerk der Jugendsozialarbeit" im Sozialraum implementiert worden. Hier wurden Einrichtungen der Jugendsozialarbeit zu zentralen Anlaufstellen für Aussiedler und nichtdeutsche Jugendliche, die auf Integrationshilfen angewiesen sind, weiter entwickelt. Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung Jugend für Toleranz und Demokratie ­ gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" konnte der E&C-Programmplattform ein neuer Baustein hinzufügt werden: Die E&C-Gebiete erhielten die Möglichkeit, lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie zu entwickeln. An 52 Standorten konnten so nachhaltige integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzepte für soziale Brennpunkte modellhaft entwickelt werden.
Wesentlicher Baustein der Programmplattform "E&C" ist der Modellversuch "Freiwilliges Soziales Trainingsjahr" (FSTJ), in dem derzeit rund 1000 besonders benachteiligte Jugendliche auf der Basis des Gesetzes über ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gefördert werden. Das Programm zielt auf die Verwirklichung der europäischen Beschäftigungsstrategie ab und wird mit Mitteln des ESF, des BMFSFJ, der Bundesanstalt für Arbeit und der beteiligten Kommunen realisiert. Es richtet sich an junge Menschen, die sich den Anforderungen beim Übergang von Schule in Beruf ohne Unterstützung nicht gewachsen fühlen und hier die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des FSTJ praktische, berufsvorbereitende Erfahrungen, zum Beispiel in sozialen oder kulturellen Projekten oder in Gewerbebetrieben ihres Stadtteils zu sammeln. Den Kern des pädagogischen Konzepts bildet die Verbindung von Arbeitserfahrungen mit attraktiven Qualifizierungsbausteinen. Vor dem Hintergrund der positiven Bilanz des Modellversuchs wird bereits im Jahr 2002 eine Verdoppelung der Teilnehmerzahlen des FSTJ realisiert.
Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie ­ gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" (Internet: www.entimon.de, www.jugendstiftung-civitas.org) Mit diesem Aktionsprogramm will die Bundesregierung demokratisches Verhalten und ziviles Engagement insbesondere bei Jugendlichen stärken und Toleranz und Weltoffenheit fördern. Das Programm besteht aus drei Teilen:
"ENTIMON ­ Gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus": Demokratische Kultur entsteht nicht von selbst und sie entwickelt sich nicht von allein weiter. Sie bedarf der stetigen Pflege und ist das Ergebnis andauernden bürgerschaftlichen Engagements und umsichtigen staatlichen Handelns. ENTIMON soll die Einübung in Toleranz fördern, Gewalt bekämpfen, die Bereitschaft fördern, sich für Aufgaben des Gemeinwesens zu engagieren, demokratisches Handeln und Zivilcourage fördern und unterstützen sowie eine verlässliche politische Grundbildung vermitteln. Im Zentrum des Programmteils stehen im Jahr 2002 wie bereits in 2001 politische Bildungsmaßnahmen.
"CIVITAS ­ initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern" führt Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in den neuen Bundesländern durch. Die Arbeit soll menschenrechtsorientiert sein und die Perspektive der Opfer bzw. potentieller Opfer rechtsextremer Gewalt im Blick haben. Im Zentrum stehen dabei die Anerkennung, der Schutz und der Respekt gegenüber ethnischen, kulturellen und sozialen Minderheiten.
Mit "XENOS ­ Leben und Arbeiten in Vielfalt" hat die Bundesregierung ein Programm entwickelt, mit dem arbeitsmarktbezogene Projekte gefördert werden können, die zum Aufbau gegenseitigen Verständnisses beitragen sowie das gemeinsame Lernen und Arbeiten von deutschen und ausländischen Jugendlichen und Erwachsenen unterstützen. Zivilgesellschaftliche Strukturen sollen gestärkt und lokale Kooperationen und Partnerschaften unterstützt werden. Steuerung des Programms durch BMA und BMFSFJ.
BM für Bildung und Forschung
- BMBF -
Forschungsprogramm "Bauen und Wohnen"
(Internet: www.bmbf.de)
Leitziele des Programms sind Forschungen im Bereich der sozialen Integration (z.B. Erforschung von Strategien und Konzepten zur Förderung vor allem der Zukunftschancen junger Menschen durch Schaffung eines geeigneten Wohnumfeldes sowie der sozialen und kulturellen Infrastruktur), der Ressourcenschonung und Zukunftsfähigkeit, der Zukunftssicherung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen, der Wohnungsversorgung usw.. Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Programm "Die soziale Stadt" werden in das Forschungsprogramm "Bauen und Wohnen" einbezogen (z.B. Qualifizierung der auf Stadtteilebene beteiligten Akteure für neue Aufgabenstellungen und den Aufbau eines Netzwerkes, das zu einer Zusammenführung nationaler und internationaler Programme führt, sowie Untersuchungen über Best Practices in Großsiedlungen unter Berücksichtigung von Belegungspolitik, Ausländer- und Jugendintegration und der Gründung von Beschäftigungsgesellschaften).
BM für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
- BMVBW -
(Internet: www.bmvbw.de)
Soziale Wohnraumförderung Für den Bau von Mietwohnungen und Eigenheimen sowie für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (in den neuen Ländern auch für Instandsetzungsmaßnahmen) können nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen der Länder Darlehen oder Zuschüsse gewährt werden. Der Bund stellt den Ländern hierfür Finanzhilfen bereit; die Länder setzen zusätzlich Komplementärmittel ein. Die Fördermaßnahmen des sozialen Wohnungsbaus zielen auf Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, und die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Im Hinblick auf die Bestrebungen zur Bündelung der Förderprogramme können die Finanzhilfen des Bundes in den Fördergebieten der Sozialen Stadt" auch in den alten Ländern für die Modernisierung von bestehendem Wohnraum ohne Vereinbarung von Belegungsrechten für den modernisierten Wohnraum eingesetzt werden, wenn im Rahmen des Erneuerungskonzepts die Wohnverhältnisse der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung allgemein und dauerhaft verbessert werden. In den neuen Ländern können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen generell ohne die Vereinbarung von Belegungsrechten gefördert werden.
Darüber hinaus leistet das Wohnraumförderungsgesetz einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Programms "Die soziale Stadt". Maßnahmen zur Stabilisierung von Wohnquartieren sollen durch wohnungsrechtliche Instrumente, wie der mittelbaren Belegung, Kooperationsverträgen zwischen Kommune und Wohnungsunternehmen sowie der Möglichkeit, von den Einkommensgrenzen auch zur Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen abzuweichen, flankiert werden. Auch die Abkehr von der Ausrichtung der Förderung auf den Neubau und die stärkere Orientierung auf den Bestand eröffnen Möglichkeiten, Ziele der Wohnraumförderung mit den Anliegen der "Sozialen Stadt" zu bündeln.
(Hinweise zu den folgenden KfW-Programmen unter: www.kfw.de)
KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin-Ost Zinsverbilligte Darlehen an Wohnungseigentümer (Unternehmen in privater Rechtsform, Private, öffentl. rechtl. Antragsteller) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in bestimmten Wohngebäuden (Gebäude mit 3 und mehr Wohnungen der Bj. bis einschließlich 1948, Gebäude des industriellen Wohnungsbaus, denkmalgeschützte Gebäude).
KfW-Programm zur CO2-Minderung Zinsverbilligte Darlehen an die Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden zur Verbesserung des Wärmeschutzes, Installation von Brennwert- und Niedrigtemperatur-Heizkesseln, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie die Errichtung von Energiesparhäusern.
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Zinsverbilligte Darlehen an Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zur Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbestandes mit Fertigstellung 1978 oder früher.
KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums Zinsverbilligte Darlehen zum Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
Altschuldenhilfeverordnung gemäß § 6 a Altschuldenhilfegesetz (Internet: www.kfw.de)  
Städtebauförderung und Stadtumbau Ost Zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen bereit; die Länder setzen zusätzlich Komplementärmittel ein. Mit den Mitteln werden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und in den neuen Ländern auch Maßnahmen des Stadtumbaus sowie des städtebaulichen Denkmalschutzes und zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete gefördert.
Schwerpunkt für den Einsatz der Finanzhilfen sind die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion, die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände und die Wiedernutzung von in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen für Zweck der Herrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Die Maßnahmen zur städtebauliche Erneuerung sind besonders geeignet, mit dem Bund-Länder-Programm "Die soziale Stadt" verknüpft zu werden, wenn in dem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf erhebliche städtebauliche Missstände zu beheben sind, für die die Mittel des Programms "Die soziale Stadt" nicht ausreichen.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
Eine der wesentlichen politischen Aufgaben ist es, eine moderne, funktionsfähige und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Dabei ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) eines der wichtigsten Instrumente zur Integration von Stadtentwicklung und Mobilität. Der ÖPNV erfüllt wichtige verkehrs- und umweltpolitische Funktionen, er ist zur Lösung der Mobilitätsprobleme, insbesondere in Städten und Ballungsräumen, im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik unverzichtbar. Der Bund gewährt den Ländern im Rahmen des GVFG Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Damit werden Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr und kommunalen Straßenbau bundeseinheitlich gefördert. Diese Investitionen beziehen sich u.a. auf Fahrzeuge wie Omnibusse und Straßenbahnen aber auch auf bauliche Investitionen wie z.B Haltestellen, besondere Fahrspuren für Omnibusse u.ä.. Die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden nach einem Schlüssel den Bundesländern zugeteilt und in den Gemeinden durch komplementäre Finanzierungsmittel ergänzt. Das GVFG unterscheidet zwischen einem Bundesprogramm und den Länderprogrammen. 80 Prozent der jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1,66 Mrd. Euro sind den Länderprogrammen vorbehalten. Diese werden von den einzelnen Ländern eigenverantwortlich nach örtlichen Prioritätsvorstellungen eingesetzt.
Bundesfernstraßen, Ortsumgehungen Auch der Bau von Ortsumgehungen im Rahmen des Bundesfernstraßenbaus kann Maßnahmen der "Sozialen Stadt" wirksam unterstützen. Ortsumgehungen entlasten bestehende Ortsdurchfahrten vom Kfz-Verkehr, verbessern damit die Lebensverhältnisse in den Ortslagen durch Reduzierung von Lärm und Abgasen und vermindern Unfallgefahren. Die eintretende Verkehrsberuhigung schafft in vielen Fällen die notwendigen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung und zur Stadterneuerung. Städtebaulich-gestalterische Maßnahmen tragen zusätzlich zur Verbesserung des Ortsbildes bei. Im Rahmen der Bedarfsplanung für Bundesfernstraßen stellt der Bau von Ortsumgehungen einen verkehrspolitischen Schwerpunkt der Bundesregierung dar. Das laufende Investitionsprogramm für Bundesfernstraßen und das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) unterstützen daher nachhaltig den Bau von Ortsumgehungen.
Europäische Union
- EU -
EU-Strukturfondsförderung 2000 - 2006
Europäischer Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE)
Vorbemerkung: Die EU-Strukturfondsförderung 2000-2006 ermöglicht eine Ergänzung der nationalen Bund-Länder-Programme "Städtebauförderung" und "Die soziale Stadt" durch zusätzliche Mittel und Projekte der EU-Strukturpolitik zur "Erneuerung städtischer Problemgebiete". Hiefür bestehen im Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) zwei Förderstränge, Regelförderung und URBAN II mit im Prinzip gleichen Förderinhalten und Zielen, allerdings unterschiedlichen Verwaltungs- und Finanzierungsmodalitäten.
EU-Regelförderung Ziel 1 und Ziel 2 Hauptanliegen der Strukturfondsförderung in den ausgewiesenen Regionen (Ziel 1-Gebiete: neue Länder flächendeckend; Ziel 2-Gebiete: alte Länder teilweise) ist die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Förderung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch der kleinen und mittleren Unternehmen und des Arbeitskräftepotenzials (siehe ESF). Gefördert werden u.a. auch städtische und lokale Infrastrukturen. Die Maßnahmen zur Erneuerung städtebaulicher Problemgebiete zielen insoweit auf die Steigerung der Attraktivität der Städte, indem z.B. Mängel an innerstädtischen Strukturen behoben werden. Die Förderung erfolgt in der Regel im Rahmen integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte.
URBAN II (2000 - 2006) Im Prinzip gleiche Förderinhalte wie bei der Erneuerung städtischer Problemgebiete. Die 12 festgelegten Maßnahmen in Deutschland werden jedoch im Rahmen eigenständiger operationeller Programme aus EFRE-Mitteln finanziert.
Europäischer Sozialfonds (ESF) Unterstützt werden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt, um ein hohes Beschäftigungsniveau, die Gleichstellung von Männern und Frauen, eine nachhaltige Entwicklung sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Gefördert wird vor allem in Form von Zuschüssen zugunsten von Einzelpersonen, aber auch im Zusammenhang von Aktionen für Strukturen und Systeme. Die Maßnahmen können in Ziel 1- und Ziel 2-Gebieten eingesetzt und mit der EFRE-Förderung kombiniert werden (siehe oben).
EQUAL - "Neue Wege der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt"
(Internet: www.bma.de/esf/initiativen.asp)
Förderung sog. sektoraler oder geographischer Entwicklungspartnerschaften (gemeinsame Projektanträge verschiedener Träger) zu neun Themen (Gleichstellung von Frauen und Männern, Berufsrückkehrer, Schwervermittelbare, Asylbewerber u.a.); mindestens ein Partner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Aufgrund der ESF-Richtlinien ist prioritäre Förderung der Programmgebiete "Soziale Stadt" zwar nicht möglich, die inhaltliche Zielsetzung, der geografische Bezug und die Bildung von Entwicklungspartnerschaften kommt den integrativen Programmvorstellungen der "Sozialen Stadt" jedoch entgegen. Nachfolgeprogramm zu EU-Gemeinschaftsinitiativen "Beschäftigung" und "ADAPT".
XENOS - Leben und Arbeiten in Vielfalt
Das Programm verfolgt das Ziel, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz durch konkrete Maßnahmen und Projekte zu bekämpfen. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung, die mit Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sinnvoll verbunden werden. XENOS ergänzt somit bestehende arbeitsmarktpolitische Programme auf Bundes- und Landesebene. Die Bundesregierung stellt für das Programm in den nächsten Jahren mindestens 25 Mill. DM jährlich aus dem ESF zur Verfügung. Steuerung des Programms durch BMA und BMFSFJ. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch efp-Europabüro für Projektbegleitung GmbH. als Nationale Koordinierungsstelle.
Soziale Stadt © 2000-2007 Deutsches Institut für Urbanistik
Im Auftrag des BMVBS vertreten durch das BBR. Zuletzt geändert am 11.05.2007