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Ressourcenbündelung ist im Rahmen des Programms Soziale Stadt ein strategischer Ansatz zum gebietsbezogenen Einsatz verschiedener Ressourcen. Im Zentrum stehen die Städtebauförderung und ihre Förderrichtlinien als eigenständiges Investitionsund Leitprogramm, das "eine Steuerungs- und Scharnierfunktion für die gesamte Quartiers-Entwicklung übernehmen" kann (1). Das Programm Soziale Stadt ist daher darauf angelegt, durch Bündelung der Fördermittel aus verschiedenen Ressorts und der Privatwirtschaft das benötigte Geld und zugleich deren Know-how sowie Engagement in die Gebiete zu lenken, um dort investive und nicht-investive Maßnahmen durchzuführen. Das BMVBW hat in den Jahren 1999 und 2000 jeweils 100 Mio. DM für das Programm bereitgestellt; in den Jahren 2001 und 2002 waren es jeweils 150 Mio. DM oder rund 76,7 Mio. Euro. Seit Programmbeginn bis Ende 2002 sind zusammen mit den Komplementärmitteln von Ländern und Gemeinden bereits rund 770 Mio. Euro in die Programmgebiete geflossen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2003 sieht 80 Mio. Euro Fördermittel für die Soziale Stadt vor (2).
Im Leitfaden der ARGEBAU heißt es unter "Allgemeine Finanzierungsgrundsätze": "Der neue Ansatz stellt die Bündelung der für die Stadtteilentwicklung relevanten Finanzen und Maßnahmen (Städtebau- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Verkehr, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sicherheit, Frauen, Familienund Jugendhilfe, Wirtschaft, Umwelt, Stadtteilkultur, Freizeit) als vordringliche Aufgabe auf der Ebene des Landes und der Gemeinde deutlich heraus". Und unter "Förderrechtliche Grundlage" wird ausgeführt: "Mittel Dritter (z.B. Wohnungsunternehmen, Mittel der europäischen Strukturfonds, Arbeitsförderprogramme) sind in die Projektfinanzierung einzubinden" (3).
Ressourcenbündelung meint weder eine beliebige additive Nutzung verschiedener Förderprogramme für ein Gebiet noch die Überführung mehrerer Programme in ein einheitliches Budget. Vielmehr geht es um das koordinierte Handeln verschiedener Fördermittelgeber und den abgestimmten Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen aus unterschiedlichen Politikfeldern auf der Basis Integrierter Handlungskonzepte (4). Um den strategischen Ansatz Ressourcenbündelung umzusetzen, bedarf es daher der konzeptionellen Abstimmung auf den Ebenen Bund, Land, Kommune und bei der projektbezogenen Arbeit vor Ort. Dabei werden investive und nicht-investive Maßnahmen gekoppelt.
Die zweite Befragung des Difu hat ergeben, dass in über 90 Prozent aller Programmgebiete Mittel gebündelt werden, wobei allerdings Qualität und Intensität dieser Mittelbündelung aus der Befragung allein nicht zu erschließen sind. Immer schon wurde im Rahmen der traditionellen Städtebauförderung versucht, möglichst mehrere Förderstrategien zugunsten der Gebiete wirksam werden zu lassen und möglichst viele Investitionsträger zu aktivieren. Dabei handelte es sich allerdings im Wesentlichen um die Förderung von investiven Maßnahmen. Die zweite Befragung weist aber darauf hin, dass neben dieser traditionellen Bündelung auch eine Vielzahl "neuer Bündelungsleistungen" bei der Umsetzung des Programms Soziale Stadt erbracht wird (5).
(1) ARGEBAU-Leitfaden, Kapitel 4.1, siehe Anhang 9.
(2) Großmann: Investitionen des Bundes werden auf hohem Niveau weitergeführt, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Nr. 022/03 vom 21. Januar 2003.
(3) ARGEBAU-Leitfaden, Kapitel 6.1 und 6.2, siehe Anhang 9.
(4) Vgl. Kapitel 4.
(5) Vgl. Kapitel 6.5.