1

soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
  

4.1 Entwicklung Integrierter Handlungskonzepte als Fördervoraussetzung

Bund und Länder messen dem Integrierten Handlungskonzept für die Umsetzung des Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" grundlegende und strategische Bedeutung bei. Dies wird in den von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung (1999 bis 2002) deutlich: "Die Probleme der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf sind mit einem integrierten Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie in einem umfassenderen Zusammenhang zielgerichteter sozialer und ökologischer Infrastrukturpolitik anzugehen. ... Maßnahmebegleitend ist ein auf Fortschreibung angelegtes gebietsbezogenes integriertes stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept durch die Gemeinden aufzustellen. Das Handlungskonzept (Planungs- und Umsetzungskonzept sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht) soll zur Lösung der komplexen Probleme zielorientierte integrierte Lösungsansätze aufzeigen, alle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele - auch die anderer Bau- und Finanzierungsträger - erfassen sowie die geschätzten Ausgaben und deren Finanzierung darstellen." (1) Mit diesen Bestimmungen wird die Förderfähigkeit eines Gebietes an die Erarbeitung eines integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzepts für das Quartier gebunden. Eine wichtige Funktion der Konzepte - zumindest des politischen Beschlusses zur Erarbeitung eines solchen Konzepts - besteht darin, dem Land eine Grundlage für die Vergabe von Programm- Mitteln der Sozialen Stadt zu bieten. Die in den Verwaltungsvereinbarungen gleichermaßen geforderte Fortschreibung der Konzepte erleichtert den mittelvergebenden Länderinstanzen die Überprüfung der jährlichen Mittelverwendung.

Soweit die Länder bislang Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Ausschreibungen oder Arbeitshilfen zum Programm Soziale Stadt veröffentlicht haben, gehen diese in der Regel auch auf das Integrierte Handlungskonzept ein. Einige Länder haben die Regelungen der Verwaltungsvereinbarungen ohne zusätzlichen Kommentar übernommen: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Sachsen-Anhalt bestehen lediglich für fünf von insgesamt neun Gebieten der Sozialen Stadt aufgrund der parallelen URBAN-Förderung weitergehende Anforderungen an Integrierte Handlungskonzepte. Von den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind darüber hinausgehende Anforderungen hinsichtlich inhaltlicher und verfahrensprogrammatischer Aspekte formuliert worden (2).

Sechs Bundesländer ergänzen die Aussagen der Verwaltungsvereinbarungen um ausführliche und teilweise detaillierte Anregungen und Empfehlungen zur Entwicklung von Integrierten Handlungskonzepten; diese stellen nicht nur nützliche Arbeitshilfen für die Gemeinden dar, sondern lassen darüber hinaus auf die Bedeutung schließen, die diese Länder dem Instrument Integriertes Handlungskonzept beimessen. Dies ist beispielsweise in folgenden Ländern der Fall:

(1) Verwaltungsvereinbarung 2002, Artikel 2, Abs. 6, siehe Anhang 10.

(2) Vgl. dazu Soziale Stadtentwicklung in Berlin: Erfahrungen mit dem Quartiersmanagement, Drucksache 14/1045 des Abgeordnetenhauses von Berlin, Berlin 2001, S. 6. Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Ergänzungserlass zur Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung zum Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", Potsdam 2001, S. 3: "Finanziert wird die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes, das städtebauliche, bauliche und soziale Aspekte als Grundlage der weiteren Entwicklung im Quartier beinhaltet. Es soll unter weitreichender Mitwirkung der Betroffenen und Akteure im Gebiet und des Quartiersmanagements erarbeitet werden und offen für Weiterentwicklung sein. Es wird über den ganzen Erneuerungsprozess hinweg Grundlage des Handelns aller Beteiligten sein. Im Handlungskonzept ist das Erreichen der Entwicklungsziele innerhalb der Laufzeit der Gesamtmaßnahme plausibel darzustellen und es muss immer wieder modifiziert und den neuen Zielen angepasst werden. Es bedarf des gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses."
"Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln", Handlungsprogramm 1999.2002, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", Mitteilung des Senats vom 25.09.02, Drucksache 15/621 S vom 25.09.02, Bremen 2002.
Für Mecklenburg-Vorpommern wird in einem kurzen Abschnitt darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (gemeint sind hier gebietsbezogene, nicht gesamtstädtische Konzepte) "aus Programmmitteln förderungsfähig" ist und "integriert" so zu verstehen ist, dass die Planungen von allen Fachbereichen getragen werden; Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK). Ein Leitfaden, Schwerin 2001, S. 7 (http:www.am.mv-regierung.de/index.htm).

(3) Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.), Soziale Stadt. Wege zu einer intakten Nachbarschaft, München 2000, S. 25 f. (Städtebauförderung in Bayern, Arbeitsblatt Nr. 3).

(4) Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.), Wege zum Integrierten Handeln . Empfehlungen zur Programmdurchführung, München 2003 (Städtebauförderung in Bayern, Materialien 2).

(5) Das Quartiersentwicklungskonzept (QUEK) entspricht dem Integrierten Handlungskonzept; dazu Stadtentwicklungsbehörde Hamburg (STEB), Leitfaden zur Darstellung von Quartiersentwicklungskonzepten im Rahmen der Sozialen Stadtteilentwicklung, Hamburg 2000; Ingrid Breckner, Heike Herrmann, Toralf Gonzalez und Dieter Läpple, Endbericht der "Programmbegleitung vor Ort" des Modellgebiets Hamburg-Altona-Lurup im Rahmen des Bund-Länderprogramms "Soziale Stadt", Hamburg 2002, S. 54 ff.

(6) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (Hrsg.), HEGISS Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt, Wiesbaden 2000, S. 17 ff.

(7) Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen, Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf . Ressortübergreifendes Handlungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1998.

(8) Ministerium für Umwelt des Saarlandes, Checkliste zur Bewertung von Förderanträgen/integrierten Handlungskonzepten im Rahmen des Förderprogramms "Stadt-Vision-Saar", Saarbrücken 2001.

(9) Sächsisches Staatsministerium des Innern, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt". Leitfaden zur Erstellung Integrierter Handlungskonzepte vom 20. März 2000, Dresden 2000, S. 5.

  
 

Quelle: Soziale Stadt - Strategien für die Soziale Stadt, Erfahrungen und Perspektiven – Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt", Deutsches Institut für Urbanistik 2003

Soziale Stadt © 2000-2007 Deutsches Institut für Urbanistik
Im Auftrag des BMVBS vertreten durch das BBR. Zuletzt geändert am 24.03.2005