Dieter Ruhnke,
Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH, Treuhänder Berlins
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1. Zur GSE gGmbH 2. Vorbemerkung 3. Gebiete 4. Zielsetzung 5. Leistungen 6. Zusätzliche Bewirtschaftungsmöglichkeiten 7. Erste Ergebnisse 8. Perspektive |
Die GSE ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin und der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin und hat als Treuhänder des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, die Aufgabe, die besonderen Bedarfs- und Risikogruppen des Wohnungsmarkts zu versorgen. Über die Stadt verteilt bewirtschaftet sie ca. 1.200 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Sie ist einerseits eingebunden in ein Verbundsystem, das heißt in das Treuhandmodell des treuhänderischen Sanierungsträgers Ausnahme & Regel bei der Stiftung SPI Berlin zur Entwicklung und Durchführung von neuen Modellen der Wohnraumversorgung für die besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarkts, und hat auf der anderen Seite einen eigenen Beschäftigungsträger und/oder kooperiert eng mit anderen Beschäftigungsträgern Berlins.
Philosophie der GSE ist, dass der Mensch zwei Beine zum Stehen braucht, sonst fällt er um. Zum Leben braucht er eine Wohnung und eine sinnvolle Arbeit. Wohnen scheint zurzeit kein Problem zu sein, und deshalb wird das Thema an dieser Stelle auch nicht vertieft. Nur so viel sei gesagt: Der sog. Mietermarkt hat für Wenigverdienende oder generell die, die wir als die besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarkts betrachten, keine Vorteile gebracht, und es kristallisiert sich offensichtlich heraus, dass er zur Entmischung der Bevölkerung in Stadtteilen beiträgt.
Das Standbein "Arbeit" ist zurzeit das hauptsächliche Problem. Es gibt keine, wird gesagt, und wenn es öffentliche Programme gibt, wird die Arbeit, die durch sie gefördert wird, vielfach Beschäftigung genannt. Das klingt angenehmer, mehr nach Freizeit und unverbindlicher. Und die Arbeitsförderung ist so organisiert, dass eigentlich nur derjenige, der lange genug arbeitslos ist, gefördert wird, also wieder einmal arbeiten darf. Das hat dann noch lange nichts mit dem ersten Arbeitsmarkt zu tun, sondern bezieht sich in der Regel auf den zweiten Arbeitsmarkt, das heißt, je nach erworbenen Anrecht kann in diversen Förderprogrammen bis zu einem Jahr oder auch länger gearbeitet werden. Wir legen Wert drauf, dass die Arbeit, die wir in unseren Häusern, im Wohnumfeld und im Stadtteil anbieten, nicht belanglose Beschäftigung sondern sinnvoll ist und etwas sein muss auf das man auch stolz und mit dem man zufrieden sein kann. Und darüber hinaus, wenn es schon nicht gelingt, langfristige Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, sollte der Verdienst spürbar über dem Sozialhilfesatz liegen, und der Arbeitnehmer sollte von der Beschäftigungszeit her nach Abschluss der Maßnahme seinen Status verbessert haben können.
Der Wohnungsbestand der GSE liegt nicht nur konzentriert in ausgewiesenen so genannten Quartiersmanagementgebieten. Interessanterweise liegen die meisten unserer Häuser in Gebieten, die von der Definition her genauso gut Quartiersmanagementgebiete sein könnten.
Es handelt sich auch hier um Stadtquartiere mit deutlich höherer Konzentration von "Problemgruppen". Vielfach leben hier Menschen, die dauerhaft vom Arbeitsmarkt, von Konsum- und Freizeitmärkten ausgegrenzt sind. Allen Gebieten mit unterschiedlicher Ausprägung gemeinsam ist, dass dort, wo unterschiedliche Milieus, Mentalitäten und Lebensplanungen aufeinander treffen, immer weniger Menschen bereit und in der Lage sind, Verantwortung für die unmittelbare Umgebung zu übernehmen. Gleichgültigkeit und Resignation, Anonymisierung und Vereinzelung nehmen zu. Als Folge verwahrlosen nicht nur die Höfe und Häuser sondern zunehmend auch der öffentliche Raum. Vandalismusschäden nehmen zu. Es kommt insbesondere unter den Jugendlichen zu Gruppen- und Bandenbildungen, Eigentumsdelikte und Gewaltakte steigen an.
In diesen Gebieten müsste soziale Stadterhaltung im Sinne von Prävention gestaltet werden. Es sollten die lokalen infrastrukturellen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und städtebaulichen Probleme bereits in ihrer Entstehung erkannt, analysiert und aufeinander bezogen werden, um rechtzeitig eine Strategie für eine integrierte Stadtteilentwicklung entwickeln zu können.
Um das Wirtschaftsgut "Immobilie" erfolgreich langfristig gestalten und verwerten zu können, ist es unser Interesse, an der sozialen Stabilisierung im Sinne einer sozialen Stadterhaltung mitzuwirken. Sie verlangt präventives Handeln, um zu vermeiden, dass Familien wegziehen und dass Entmischungen mit all ihren Folgen eintreten. Entwickelt werden müssen Angebote zum Initiieren oder Einrichten von Maßnahmen zur Stabilisierung der sozialen Struktur in Kooperation mit freien Trägern und der öffentlichen Hand.
Die Tätigkeitspalette der GSE ist ein variables Modulsystem, das Angebote und Strategien zur Vermeidung von Verwahrlosung im Wohnquartier, zur Stärkung einer intakten Mieterstruktur, zur aktiven Gestaltung des Wohnumfelds und zur Aufwertung des öffentlichen Raums beinhaltet. Die einzelnen Module können auf Grund einer genauen Situationsanalyse bedarfsgerecht gebiets- oder hausbezogen zusammengestellt werden. Es sind:
Durch die Übernutzung aller Anlagen im Wohnumfeld entsteht für uns erhöhter Bedarf an Wartung und Pflege, deren Kosten nur teilweise über Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden können. Unter dem Stichwort "Hausbewirtschaftung plus" sollen die Wohnanlagen zur Vermeidung von Verwahrlosung und zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Rahmen der täglichen Bewirtschaftung zusätzlich bedient werden. In folgenden Bereichen kann dies nötig und möglich sein:
Bisher war das vielfach ganz einfach. Die GSE hatte über Regie AB-Maßnahmen Haushandwerker über ihren Beschäftigungsträger eingestellt, die viele der oben formulierten Leistungsmodule übernehmen bzw. prüfen konnten, ob sie es durchführen können. Dieses Modell wurde vor ca. 3½ Jahren abgeschafft. Grund war, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Bewilligung von AB-Maßnahmen stärker als Bewilligungsgrundlage beachtet wurde. Zweifellos richtig ist, dass die Bewirtschaftung und Wartung von Miethäusern zur Pflichtaufgabe eines jeden Hausbesitzers gehört.
Die veränderte Struktur der ergänzenden Möglichkeiten des Einsatzes von Beschäftigung und Qualifizierung im Rahmen der Arbeitsförderung bedingt eine Umorientierung zur Sicherung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Es bietet sich der Einsatz von Maßnahmen an, angebunden an Finanzierungen, die im Rahmen der Hausbewirtschaftung sowieso fließen. Projektweise können im Rahmen der Fördermöglichkeiten des SGB III wohnumfelderhaltene und verbessernde Maßnahmen sowie zusätzliche Pflege- und Reinigungsmaßnahmen an Hausmeister und Hausverwalter angedockt werden.
Was wir installieren, ist ein variables, bedarfsgerechtes und im Ergebnis kosteneffizientes Instrument, das flexibel genug ist, einerseits notwendige stabilisierende und initiierende Maßnahmen
zu entwickeln und andererseits insbesondere den wirtschaftlichen Anforderungen einer sozial verträglichen Wohnraumbewirtschaftung Rechnung zu tragen.
Die Installation von neuen Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Häusern beinhaltet immer einen beschäftigungswirksamen Aspekt, der in erster Linie auf das Instrumentarium der Arbeitsförderung zurückgreift. Bei diesen Maßnahmen sollte immer gewährleistet sein, dass Arbeitslose aus der Wohnanlage beschäftigt werden, weil nur in diesem Zusammenhang die Arbeitsförderung besonders effektiv wird.
In der Ansiedlung beschäftigungswirksamer Maßnahmen sind mehrere Modelle denkbar:
Da es sich bei den Maßnahmen aus Sicht der öffentlichen Hand grundsätzlich um gemeinnützige und zusätzliche Aufgabenbereiche handelt, besteht hier die zusätzliche Schwierigkeit, dass alle Arten von Maßnahmen, insbesondere das flexible und zügig installierbare Instrumentarium nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), in der zugewendeten Finanzierung allein nicht tragfähig sind. Eine fallweise höchst unterschiedliche Art der Kofinanzierung ist deshalb unumgänglich. Beispielsweise ist im Rahmen des § 19 (2) BSHG der notwendige Anleitungs- und Qualifizierungsanteil, also die Summe der direkten maßnahmebedingten Aufwendungen, nicht durch die Maßnahme finanziert.
Die Finanzierungslücke der Maßnahmekosten kann nach unseren Berechnungen nach einem einfachen Modell
finanziert werden. Denkbar ist überdies die Bündelung weiterer Mittel, die uns in der Bewirtschaftung eines Hauses zur Verfügung stehen. So lassen sich über die Hauswartkosten (hier wäre ein vollständige Finanzierung über LKZ möglich) die in der BSHG-Maßnahme notwendigen Kosten für einen Anleiter, soweit es sich nicht um hausverwalterische Aufgaben handelt, kofinanzieren.
Zum Testen haben wir in einem Miethaus zehn Sozialhilfeempfänger in eigener Regie zur Wiedererrichtung von leeren Wohnungen eingesetzt. Sie wurden unter Anleitung der zuständigen Hauswarte eingesetzt. Das Ergebnis war vom qualitativen Standpunkt her außerordentlich befriedigend, vom zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekt als nicht sonderlich effektiv einzustufen. Würde diese Maßnahme von professionellen Firmen durchgeführt werden, wäre ein deutlich größerer Zeitvorteil entstanden, und die Vermietung der leeren Wohnungen hätte früher erfolgen können.
In einem Gewerbeobjekt, in dem diverse Jugend- und Sozialhilfeträger neben Ateliers auch Jugendtheater untergebracht sind, haben wir einen zweiten Versuch zur Ergänzung der täglichen Bewirtschaftung eingeführt und die Sozialhilfeempfänger bei der Renovierung und Sanierung von Hausfluren, Fenstern und zur zusätzlichen Reinigung und Wartung der Außenanlage und Höfe eingesetzt.
Auch hier mussten der zuständige Hauswart und der technische Leiter die Arbeiten im Haus anweisen und die nötigen Materialien zur Verfügung stellen. Dies hatte einen außerordentlich guten Erfolg, was die Bewirtschaftung des Hauses betrifft. Es konnten von den nach § 19 SGB (3) beschäftigen Arbeitnehmern alle Maßnahmen zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt werden. Bei Mängeln allerdings, die in den vermieteten Objekten zu beheben waren, wurden in der Regel Fremdfirmen beauftragt, um zu gewährleisten, dass die Mietsache dem Mieter- wie es den mietvertraglichen Regeln entspricht -zügig und zeitnah hergerichtet werden konnte.
Nach diesen erfolgreichen Versuchen wird der Einsatz von Sozialhilfeempfängern nach SGB III auf eine Wohnanlage übertragen werden. Wir haben es hier mit der Spezialität zu tun, dass es sich neben uns nicht nur um einen Eigentümer handelt, sondern noch drei andere Eigentümer in das Gesamtverfahren einzubeziehen sind. Zur Regelung der Angelegenheit haben wir mit den Eigentümern so genannte Werkstattgespräche geführt und darüber hinaus noch Werkstattgespräche mit den Gewerbetreibenden, mit den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe und mit den Mietervertretern, betroffenen Vertreter und dergleichen, um die Angelegenheit vorzubereiten. Es konnte Einigkeit erzielt werden, dass die Anleitungskosten von den Eigentümern übernommen werden, wenn über das Bezirksamt die entsprechenden Fördermitteln für eine Beschäftigung von Arbeitslosen aus dem Kiez nach SBG III zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzliches Ziel für die Gesamtwohnanlage ist es darüber hinaus, personengebundene Kommunikationsmöglichkeiten zu schaffen, die alle Beteiligten kontinuierlich informieren und zusammenbringen.
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