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soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
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2.7 Verstetigung


Eine mögliche Verstetigung des Programmansatzes wird erst in etwas mehr als einem Drittel der Gebiete (91 Gebiete) überlegt.

In beinahe zwei Drittel der Programmgebiete werden Fragen hinsichtlich Ausstieg bzw. Verstetigung noch nicht diskutiert. Unterschiede zeichnen sich dabei zwischen den Bundesländern ab: Während für alle Hamburger Programmgebiete und auch für mehr als die Hälfte der Programmgebiete in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und Sachsen-Anhalt ein Ausstieg angestrebt wird, verneinen alle Befragten aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie über die Hälfte der Befragten aus Gebieten der übrigen Bundesländer einen geplanten Ausstieg aus der Förderung.

Alle in der Befragung vorgegebenen Ziele, die bei einem erfolgreichen Ausstieg aus der Programmförderung erreicht sein sollten, erhalten von mehr als der Hälfte der Befragten Zustimmung, so dass von einer großen Akzeptanz dieser Ziele auszugehen ist.

Von über 83 Prozent der Befragten wird das Ziel "Stabile Lebenssituation im Stadtteil" genannt, gefolgt von "Funktionsfähigkeit der Stadtteil-Netzwerke", das von 80 Prozent angeführt wird. Immer noch drei Viertel der an der Befragung Teilnehmenden nannten die Ziele "Langfristige Sicherung zentraler Projekte" und "Tragfähige Selbstorganisationsstrukturen".

Der Aufbau tragfähiger Strukturen in der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt am positivsten eingeschätzt, 30 Prozent sehen dieses Ziel bereits als erreicht an.

Von dieser allgemeinen positiven Einschätzung weichen die Befragten aus Bremen und Berlin erheblich ab. Dort bewertet niemand dieses Ziel als erreicht, und über die Hälfte der Befragten sieht es "noch ganz am Anfang". Das Ziel "Koordinations- und Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement" wird insgesamt von mehr als 20 Prozent der Antwortenden als bereits umgesetzt eingeschätzt, eine besonders positive Einschätzung gibt es in Rheinland-Pfalz. Ganz am Anfang der Umsetzung stehen die Ziele "Bereitgestellte Verfügungsfonds" und "Langfristige Sicherung zentraler Projekte".

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