1

soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
eine Seite zurück zur Übersicht eine Seite weiter

2.2 Integrierte Entwicklungskonzepte (1)


Das Integrierte Entwicklungskonzept hat sich als zentrales Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sozialer Stadtteilentwicklung weiter etabliert; gleichwohl besteht in einigen Ländern noch Nachholbedarf.

Der Anteil der Programmgebiete, für die ein Integriertes Entwicklungskonzept vorliegt, ist seit der letzten Befragung bundesweit von 63 auf 74 Prozent angestiegen; für weitere 13,1 Prozent ist ein solches Konzept in Arbeit. Dabei gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für (fast) alle Gebiete Entwicklungskonzepte vorliegen, gibt es in anderen Bundesländern (insbesondere Bremen und Rheinland-Pfalz) noch gr&öuml;ßere Zurückhaltung in Sachen Konzepterstellung.

Die Federführung für die Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes liegt weiterhin mehrheitlich beim Bereich Planen/Bauen/Stadtentwicklung.

Ebenso wie bei der zweiten Befragung 2002 wird der Bereich Planen/Bauen/Stadtentwicklung, der sich traditionell mit Fragen der räumlichen Entwicklung von Stadtteilen befasst, mit rund drei Viertel am häufigsten als federführend angegeben. Die Bereiche Soziales (13 Prozent) sowie Kinder- und Jugendhilfe (5,8 Prozent) sind demgegenüber trotz der Schwerpunktverlagerung integrierter Stadtteilentwicklung von baulich-räumlichen zu sozialen Maßnahmen weiterhin deutlich geringer vertreten. Offizielle „Tandemmodelle“, bei denen der Bereich Planen/Bauen/Stadtentwicklung beispielsweise mit dem Bereich Soziales kooperiert, sind noch die Ausnahme. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Verwaltungsorganisation, die eine eindeutige Federführung erfordert. Informell wird aber – so ein Ergebnis der Gesprächsrunden – wesentlich mehr und intensiver kooperiert, als es die Ergebnisse der Befragung nahe legen.

Ein Großteil der Integrierten Entwicklungskonzepte ist lückenhaft.

Als Konzeptbestandteile dominieren Aussagen zu Handlungsfeldern, Maßnahmen und Projekten, zu Leitlinien und Entwicklungszielen sowie zur Struktur-, Problem- und Potenzialanalyse; diese sind Bestandteil von deutlich mehr als 90 Prozent der Konzepte. Jeweils für etwa drei Viertel sind außerdem die Begründung der Gebietsauswahl sowie Konzepte zu Organisation, Management und Projektsteuerung sowie zu Aktivierung und Beteiligung vorhanden. Auch eine Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie Zeit-, Ablauf- und Umsetzungsplan sind beim Großteil (60 bis 70 Prozent) der Konzepte enthalten. Lücken werden bei den Vorschlägen zur begleitenden Evaluierung und zur Fortschreibung, bei den überlegungen zur Verstetigung und zum Programmausstieg, beim Konzept zur Integration des gebietsbezogenen Entwicklungskonzeptes in gesamtsstädtische Strategien sowie bei Aussagen zur Gleichstellung benachteiligter Bewohnerinnen und Bewohner sichtbar. Weniger als ein Drittel der Konzepte enthält hierzu Aussagen.

Nach wie vor sind die Handlungsfelder "Wohnumfeld und öffentlicher Raum" (96,4 Prozent), "Soziale Aktivitäten und soziale Infrastruktur" (96,0 Prozent) sowie "Image und Öffentlichkeitsarbeit" (88,0 Prozent) die drei am häufigsten in die Integrierten Entwicklungskonzepte einbezogenen Handlungsfelder.

Auch die drei aktuell am seltensten einbezogenen Handlungsfelder sind mit den in der zweiten Befragung genannten identisch: "Monitoring" (25,3 Prozent), "Prozess- und Ergebnisevaluation" (26,2 Prozent) sowie "Gesundheitsversorgung und -förderung" (33,3 Prozent). Die Handlungsfelder "Schule und Bildung im Stadtteil", "Integration von Migrantinnen und Migranten" sowie "Lokale Ökonomie", die sich im Zuge der Programmumsetzung als zentral herausgestellt haben, werden in etwa drei Viertel der Konzepte berücksichtigt. Für "Lokale Ökonomie" bedeutet dies gegenüber 2002 eine deutliche Veränderung, dort war dieses Handlungsfeld nur in knapp der Hälfte der Konzepte einbezogen.

Für den überwiegenden Teil der Gebiete stellt das Integrierte Entwicklungskonzept einen für Veränderungen offenen Rahmen dar, der nach Bedarf fortgeschrieben wird.

Rund 70 Prozent der Integrierten Entwicklungskonzepte werden fortgeschrieben. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis der zweiten Befragung. Dabei erfolgt die Fortschreibung in den meisten Fällen (rund 70 Prozent) nicht nach festgelegten Zeiträumen, sondern nach Bedarf; für die übrigen Gebiete wird die Fortschreibung jährlich (rund ein Viertel) oder alle zwei Jahre (etwa fünf Prozent) vorgenommen.

Die Beteiligung aller für die Programmumsetzung relevanten Ämter an der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, es sind jedoch positive Entwicklungen festzustellen.

Während die Bereiche Stadtentwicklung/Stadtplanung, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Bauen/Wohnen zu über 80 Prozent bei der Erarbeitung der Integrierten Entwicklungskonzepte beteiligt sind, liegt die Beteiligungsrate bei anderen für die Programmumsetzung zentralen Verwaltungsbereichen wie Finanzen, Wirtschaft sowie Ordnung und Sicherheit nur bei etwa 40 bis 50 Prozent, beim Gesundheitsbereich und den Integrationsstellen sogar nur zwischen 20 und 30 Prozent. Erfreulich ist aber, dass einige Ressorts (Schule und Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Finanzen und Soziales) deutlich häufiger an der Konzepterarbeitung mitwirken, als dies noch 2002 der Fall war. Insbesondere der Bereich Schule und Bildung scheint zu einem festen Partner bei der Erarbeitung der Integrierten Entwicklungskonzepte zu werden (2002: 44,9 Prozent, 2005/2006: 62,8 Prozent).

Bei der Einbindung verwaltungsexterner Akteure und der Quartiersbevölkerung in die Erarbeitung der Integrierten Entwicklungskonzepte gibt es erhebliche Fortschritte; Defizite existieren aber weiterhin bei der Beteiligung des Gewerbebereiches sowie der Arbeitsverwaltung.

In etwas mehr als zwei Drittel der Gebiete sind acht und mehr verwaltungsexterne Akteure an der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes beteiligt. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber der Befragung 2002 (55,1 Prozent). Diese positive Entwicklung spiegelt sich auch darin, dass aktuell nahezu alle Akteure häufiger in die Erarbeitung der Konzepte einbezogen sind als 2002. Die Zuwächse betragen bei einigen Akteursgruppen deutlich mehr als zehn Prozent (Lokale Initiativen/Organisationen, Quartiersbevölkerung, Stadtteilbüro/Quartiermanagement, Schulen, Freie Träger/Sozialverbände, Migrantinnen-/Migranten-Organisationen, Sanierungsträger). Eine vergleichsweise geringe Mitwirkungsrate ist immer noch im Gewerbebereich sowie bei der in der Regel ohne Stadtteilbezug agierenden Arbeitsverwaltung zu beobachten.

Integrierte Entwicklungskonzepte erfahren heute stärkere politische Rückendeckung.

Der Anteil der Integrierten Entwicklungskonzepte, für die politische Stellungnahmen (Grundsatzbeschluss oder Kenntnisnahme) vorliegen, ist von rund 80 Prozent im Jahr 2002 auf mehr als 90 Prozent in 2005/2006 angestiegen. In den Gebieten der Städte mit über 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt er sogar 100 Prozent.

Die Wertschätzung des Instrumentes Integriertes Entwicklungskonzept seitens der kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Programmgebiete der Sozialen Stadt hat zugenommen.

Die geäußerten Erfahrungen und Meinungen der Ansprechpartnerinnen und -partner für die Programmgebiete der Sozialen Stadt zum Integrierten Entwicklungskonzept belegen eine deutlich positivere Beurteilung des Instruments als bei der Befragung 2002. Mit einer Ausnahme finden alle beipflichtenden Aussagen größere Zustimmung als bei der zweiten Befragung. Insbesondere die Steuerungsfunktion des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie dessen positive Wirkung auf den integrierten Einsatz von Förderungsmitteln und die Mittelkoordination werden derzeit deutlich häufiger bestätigt. Die eher skeptischen Aussagen hingegen treffen in der aktuellen Umfrage mehrheitlich auf weniger Zustimmung als in der Befragung 2002. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Bewertung durch die kommunalen Ansprechpartnerinnen und -partner für die Programmgebiete erfolgte. Während die Wertschätzung hier auf der operativen Ebene - so ein Ergebnis der Gesprächsrunden - hoch sei, fehle bei Kommunalpolitik und Quartiersbevölkerung häufig die Akzeptanz für das Integrierte Entwicklungskonzept.

(1) Im Zuge der Einfügung von Vorschriften über Maßnahmen der Sozialen Stadt in das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (§ 171e) ist der bis dahin übliche Begriff "Handlungskonzept" durch "Entwicklungskonzept" ersetzt worden. Wenngleich die Praxis in der Regel noch vom "Integrierten Handlungskonzept" spricht, wird im Folgenden der neue, auch bereits in der 2005 von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung verwendete Begriff "Integriertes Entwicklungskonzept" benutzt.

eine Seite zurück zur Übersicht eine Seite weiter
Soziale Stadt © 2000-2007 Deutsches Institut für Urbanistik
Im Auftrag des BMVBS vertreten durch das BBR. Zuletzt geändert am 09.05.2007