soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"

Programmgrundlagen

Leitfaden zur Umsetzung des Programms

Ziele, Handlungsfelder und Verfahrensvorschläge zur Umsetzung des Programms Soziale Stadt sind in dem "Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative ,Soziale Stadt'" niedergelegt; er wurde von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) erarbeitet.

Verwaltungsvereinbarungen

Jedes Jahr werden vom Bund und den Ländern Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 a Absatz 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossen.

Ansprechpartnerinnen und -partner der Bundesländer

Die Bundesländer sind für die Mittelvergabe des Programms Soziale Stadt zuständig; für die Durchführung des Programms sind deshalb Ansprechpartnerinnen und -partner benannt.

Richtlinien, Arbeitshilfen und Ausschreibungen der Bundesländer

Die Bundesländer unterstützen ihre Städte und Gemeinden durch die Veröffentlichung von Arbeits- und Orientierungshilfen zur Umsetzung des Programms, die Organisation des Erfahrungsaustauschs sowie die Vergabe von Gutachten und Begleitforschung.

Soziale Stadt © 2000-2008 Deutsches Institut für Urbanistik
Im Auftrag des BMVBS vertreten durch das BBR. Zuletzt geändert am 09.10.2007