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Die Bauministerkonferenz der Länder hat im November 1996 in Potsdam eine Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative beschlossen. Sie soll der drohenden Polarisierung in den Städten Einhalt bieten. Mit dieser Initiative ist ein nationales Aktionsprogramm ins Leben gerufen worden, das eine nachhaltige Entwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sicherstellen soll. Seit 1999 ist das Städtebauförderungsprogramm von Bund und Ländern um einen Programmbereich »Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt« ergänzt. Heute werden bereits rund 250 Standorte im Bund-Länder-Programm gefördert. Die über 30 Jahre bewährte Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird mit dem integrierenden Ansatz der Gemeinschaftsinitiative im öffentlichen Bereich insbesondere um die Politikfelder Bürgermitwirkung und Stadtteilleben zur Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil, um Soziales, lokale Ökonomie, Arbeit und Beschäftigung sowie Wohnen und Wohnumfeld deutlich erweitert. Die entscheidende Herausforderung liegt aber in der praktizierten Partnerschaft mit dem privaten Sektor, den zivilgesellschaftlichen Akteuren, den Investoren und Unternehmern, den einzelnen Bürgern und auch Bürgerinitiativen oder kirchlichen Organisationen. Der anspruchsvolle Ansatz einer Gemeinschaftsinitiative ist natürlich auch anfällig für Kritik, weil er hohe Ansprüche an viele stellt. Der Kongress »Die Soziale Stadt - Zusammenhalt, Sicherheit, Zukunft« bietet die Möglichkeit zur Standortbestimmung, zur Bestätigung und Weiterentwicklung. Die positive Erfahrung aus den inzwischen gut drei Förderjahren ermutigt uns Länder, auf diesem Weg weiterzugehen. ![]() Dieter Posch |
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