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Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln - dies gilt damit auch für das Programm Soziale Stadt - ist entsprechend der Empfehlungen im Leitfaden der ARGEBAU die begründete Ausweisung von räumlichen Einheiten als Programmgebieten (1) : "Die Städte und Gemeinden haben die Gebietsauswahl vorzunehmen. Als Voraussetzung dafür ist eine übergreifende Darstellung der beabsichtigten Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet erforderlich. Diese Darstellung muss auf alle wesentlichen Lebensbereiche eingehen. Für die Fördergebiete ist nachzuweisen, dass sie hinsichtlich ihrer komplexen Defizite deutlich von den Durchschnittswerten abweichen." Und zum Verfahren heißt es: "Die Auswahl der Stadtteile ist auf kommunaler Ebene in einem transparenten Verfahren zu regeln und durch das zuständige Vertretungsorgan zu beschließen."
Die neuen Bundesländer sind in der Befragung mit knapp einem Fünftel an den insgesamt 222 Gebieten des Rücklaufs beteiligt (Tabelle 2). Gut die Hälfte (52 Prozent) der Programmgebiete liegt in Großstädten (2) mit mehr als 100 000 Einwohnern, davon 21 Prozent in Städten mit über 500 000 Einwohnern. Damit handelt es sich beim Programm Soziale Stadt nicht um ein Großstadtprogramm, wie von manchen vermutet wurde. Bundesweit fast ein Drittel aller Gebiete gehört zu Kommunen mit weniger als 50 000 Einwohnern, in den neuen Bundesländern beträgt dieser Anteil sogar gut die Hälfte.
Tabelle 2: Verteilung der Programmgebiete nach Gemeindegrößenklassen (Zweite Befragung Difu 2002) |
||||||
Gemeindegrößenklassen |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
Gesamt |
|||
absolut |
% |
absolut |
% |
absolut |
% |
|
< 20 000 |
14 |
7,7 |
5 |
12,2 |
19 |
8,6 |
20 < 50 000 |
36 |
19,9 |
16 |
39,0 |
52 |
23,4 |
50 < 100 000 |
30 |
16,6 |
6 |
14,6 |
36 |
16,2 |
100 < 200 000 |
35 |
19,3 |
9 |
22,0 |
44 |
19,8 |
200 < 500 000 |
20 |
11,0 |
4 |
9,8 |
24 |
10,8 |
500 < 1 000 000 |
23 |
12,7 |
1 |
2,4 |
24 |
10,8 |
> 1 000 000 |
23 |
12,7 |
|
|
23 |
10,4 |
Gesamt |
181 |
100,0 |
41 |
100,0 |
222 |
100,0 |
Deutsches Institut für Urbanistik |
(1) Zum Folgenden ARGEBAU-Leitfaden, Kap. 4.2, 2. Absatz, siehe Anhang 9.
(2) Alle Aussagen zu den Städten enthalten teilweise Mehrfachnennungen, da einige Städte mit mehreren Programmgebieten vertreten sind. Dies ist vor allem bei den Stadtstaaten der Fall: Berlin (14 Gebiete), Bremen (11 Gebiete), Hamburg (4 Gebiete).