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Vorbemerkung
Die Verfahrenselemente des Hamburger Programms zur Sozialen Stadtteilentwicklung sind nicht unmittelbar auf die Organisationsstruktur der Flächenländern übertragbar, da im Stadtstaat nicht zwischen Landes- und Gemeindefunktion getrennt wird. Aus dem Inhalt der dargestellten Programmelemente wird jedoch deutlich, welche Prinzipien Land und Gemeinde und welche nur eine der beiden Ebenen betreffen.
1. Entwicklung des Programms Soziale Stadtteilentwicklung
Der integrierte Ansatz des neuen Bund-/Länderprogramms Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt kommt im Hamburger Programm bereits seit mehreren Jahren zur Geltung. In der vergangenen Legislaturperiode von 1993 bis 1997 hat Hamburg mit dem Pilotprogramm zur Armutsbekämpfung (Zusätzliche Maßnahmen gegen Armut als Bestandteil sozialer Stadtentwicklung) in acht Stadtteilen neue Verfahrensansätze erprobt. Dies gilt vor allem für die Behördenkooperation, für das Stadtteilmanagement und für die jetzt im Leitfaden der ARGEBAU in den Vordergrund gerückten Ziele der verstärkten Bürgerbeteiligung und der Förderung der Lokalen Wirtschaft und der Beschäftigung im Stadtteil.
Im Jahre 1998 hat der jetzt regierende Hamburger Senat das gesamte Stadterneuerungsprogramm unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Pilotprogramm zur Armutsbekämpfung neu gefaßt. Das aktuelle Programm trägt die Bezeichnung Soziale Stadtteilentwicklung. Verfahren und Inhalte dieses Programm sind durchweg an den Prinzipien des Leitfadens der ARGEBAU für die Soziale Stadt ausgerichtet.
Das Programm zur Sozialen Stadtteilentwicklung umfaßt - ohne Berücksichtigung einiger kurz vor dem Abschluß stehender Verfahren - 13 Sanierungsgebiete (Programmsäule I) und 25 Fördergebiete, in denen das besondere Städtebaurecht nicht angewandt wird (STEP-Gebiete/Programmsäule II)
Das Gesamtprogramm bezieht sich auf ca. 200.000 Einwohner (bei einer Einwohnerzahl von ca. 1,7 Mio. in Hamburg) und ist mit ca. 55 Mio. DM im Jahr ausgestattet. In das neue Bund-/Länderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt hat Hamburg zunächst vier STEP-Gebiete eingestellt.
2. Senatsbeschluß zu den Grundsätzen des Programms
Das Programm zur sozialen Stadtteilentwicklung ist im September 1998 vom Senat beschlossen worden und der Bürgerschaft als Mitteilung des Senats zugeleitet worden.
Mit dem Beschluß über das Programm hat der Senat die Grundsätze der sozialen Stadtteilentwicklung verbindlich festgelegt. Sie betreffen vor allem:
In der Programmdrucksache ist auch festgelegt worden, daß die Steuerung für das Gesamtprogramm und die gebietsbezogene Steuerung für die Programmsäule I (Sanierung) bei der Stadtentwicklungsbehörde liegt. Die gebietsbezogene Steuerung für die Programmsäule II (STEP-Gebiete) ist den sieben Bezirksämtern übertragen worden. Die Aufgaben der Bezirksämter werden in einer Globalrichtlinie geregelt. Diese Richtlinie trifft auch Aussagen zum Gebietsauswahlverfahren und zur Bewirtschaftung von Verfügungsfonds für die Quartiere.
3. AuswahlverfahrenDie Auswahl der Gebiete erfolgt auf der Basis von qualitativen und quantitativen Kriterien zur sozialen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Situation vor Ort, sowie in Abwägung der Dringlichkeit unter gesamtstädtischen Gesichtspunkten. Dem Auswahlverfahren liegt ein zwischenbehördlich abgestimmter Kriterienkatalog zugrunde, der auf die Belange aller beteiligter Behörden eingeht.
Die Beantragung neuer Fördergebiete durch die Bezirksämter muß auch - im Vorlauf zu den später zu erstellenden Quartiersentwicklungskonzepten - Zielvorstellungen zur Gebietsentwicklung ausführen, die sich an den Defiziten und Potentialen der Gebiete orientieren.
Die Fortschreibung des Programms, die den Beginn und den Abschluß von Förderverfahren betrifft, wird nach schriftlicher Behördenabstimmung in einem Behördenausschuß für soziale Stadtteilentwicklung vorbereitet. An diesem Ausschuß nehmen die Leiter der beteiligten Fachressorts unter Vorsitz des Stadtentwicklungs-Senators teil. Der Senat trifft die definitive Entscheidung.
4. QuartiersentwicklungskonzepteDas wichtigste Instrument zur Steuerung und Koordinierung der Verfahren ist das mit ausgiebiger Bürgerbeteiligung zu erarbeitende Quartiersentwicklungskonzept mit zugehöriger Zeit-Maßnahme-Planung. Quartiersentwicklungskonzepte sind ebenso als verläßliche Basis für private Investitionen wie auch als verbindliche Grundlage für den Mitteleinsatz der betroffenen Fachbehörden erforderlich. Die Konzepte werden in Zusammenarbeit mit den Fachressorts erarbeitet, zwischenbehördlich abgestimmt und auf Senatsebene beschlossen. Um den Spielraum für ihre Weiterentwicklung - gerade wegen der gewünschten sehr aktiven Bürgerbeteiligung - nicht einzuengen, ist für die Fortschreibung der Konzepte in der Regel keine erneute Senatsbefassung vorgesehen.
5. Behördenkooperation, Programmabstimmung zwischen den Ressorts
Zur Zusammenarbeit der Behörden und zum koordinierten und synchronisierten Einsatz des Programms zur sozialen Stadtteilentwicklung trifft die Grundsatzdrucksache des Senats mehrerer Vorgaben:
In den Fachbehörden sind Ansprechpartner für das Programm der sozialen Stadtteilentwicklung benannt worden, die innerhalb ihrer Bereiche koordinieren. Ebenso gibt es in der Stadtentwicklungsbehörde Ansprechpartner für die Fachbehörden.
6. Steuerung des Quartiersentwicklungsprozesses auf lokaler Ebene durch das Stadtteilmanagement
Für die konkrete Verknüpfung von öffentlichem und privatem Handeln im Quartier, für die Organisation der Bürgerbeteiligung und die Einbindung aller im Stadtteil aktiven Kräfte - Initiativen, Vereine, Institutionen etc. - wird ein qualifiziertes, professionelles Stadtteilmanagement vor Ort eingesetzt. Als Sanierungsträger (für die Programmsäule I) bzw. als Quartiersentwickler (für die Programmsäule II) werden externe Partner mit interdisziplinärem Sachverstand beauftragt. Die Aufgabe des Stadtteilmanagements wird in Hamburg in der Regel ausgeschrieben.
Die Kernaufgaben des Stadtteilmanagements sind in der Hamburger Senatsdrucksache wie folgt umschrieben worden:
Die Finanzierung der Sozialen Stadtteilentwicklung erfolgt gemäß Senatsbeschluß - primär aus den Fachhaushalten.
Die Mittel der Stadtentwicklungsbehörde sind einzusetzen
Eine weitergehende Regelung ist für den Einsatz von Mitteln aus den Arbeitsmarktprogrammen getroffen worden. Der Hamburger Senat hat festgelegt, daß 1/3 des Mittelvolumens der Arbeitsmarktprogramme in den Gebiete der sozialen Stadtteilentwicklung einzusetzen ist.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung stellt die Stadtentwicklungsbehörde kleine Verfügungsfonds für die Quartiere bereit, über deren Verwendung die Bürgergremien selbst disponieren. Diese Mittel sollen für Maßnahmen verwendet werden, die die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte beleben und die lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren.
Der Hamburger Bürgerschaft ist im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich ein Bericht über den Fortgang der sozialen Stadtteilentwicklung vorzulegen, zu dem alle betroffenen Ressorts selbstständige Beiträge zuliefern. Auch dieser Bericht soll die Ressourcenbündelung unterstützen.
8. Erfahrungsaustausch, EvaluationDie Stadtentwicklungsbehörde organisiert regelmäßig Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung für die zahlreichen am Programm beteiligten Akteure. Diese Veranstaltungen sollen informieren und zugleich Anregungen zur Weiterentwicklung des Programms initiieren. Sie werden überwiegend einzelnen Fachthemen gewidmet (z. B. Arbeitsmarktpolitik, Wohnungspolitik, Stadtteilkultur) und werden von der Stadtentwicklungsbehörde in Kooperation mit jeweils betroffenen Fachbehörden durchgeführt.
Die Stadtentwicklungsbehörde gibt gezielt Evaluationen zu Einzelelementen des Programms in Auftrag. So sind zum Beispiel in der Vergangenheit externe Evaluationen zu den Verfahrenselementen des Armutsbekämpfungsprogramms, zur Förderung alternativer Wohnprojekte und zur Förderung von Umbauten von Hauseingangsbereichen mit und ohne Pförtnerlogen durchgeführt worden. Zur Zeit erfolgt die Evaluation zum Thema geförderter Gewerbehöfe.
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Quelle: Programmgrundlagen, Deutsches Institut für Urbanistik, Arbeitspapiere zum Programm Soziale Stadt Bd. 3, Berlin, 2000 |