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Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"

Informationsdrucksache

Gemäß den wohnungspolitischen Leitlinien für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost soll die Belegungspolitik und Praxis der Wohnungsvermittlung im Sanierungsgebiet an dem Ziel "Entwicklung tragfähiger Nachbarschaften" ausgerichtet werden.

Das Sanierungsbüro Vahrenheide-Ost wurde danach beauftragt, ein Verfahrenskonzept zur Steuerung der Wohnungsbelegung zu erarbeiten.

In Erfüllung dieses Auftrages hat das Sanierungsbüro ein mit den Akteuren der Wohnungsbelegung abgestimmtes Arbeitspapier erstellt, in dem u.a. die Ziele und Aufgaben der Belegungssteuerung dargelegt sowie die Zuständigkeiten bei der Wohnungsbelegung geklärt werden.
Die Sanierungskommission möge das nachfolgende Arbeitspapier "Belegungssteuerung für das Sanierungsgebiet Vahrenheide" als Informationsdrucksache zur Kenntnis nehmen.

Belegungssteuerung für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost

1. Allgemeines

In der Beschlußdrucksache Nr. 2345/98 "Wohnungspolitische Leitlinien für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost" (pdf, ca. 220kB) wird das Ziel formuliert, im Rahmen der Sanierung eine soziale Stabilisierung des Stadtteils und die Verbesserung der Lebenssituation seiner Bewohner herbeizuführen.

Dazu gehören:

Diese Ziele gelten sowohl für die Belegrechtswohnungen als auch für den freigestellten Wohnungsbestand des Sanierungsgebietes. Bei diesen Wohnungen werden in einem, mit allen Beteiligten (GBH, OE 64.2, KSD, OE 61.4) abgestimmten Verfahren, Belegungsziele erarbeitet, die das Sanierungsziel "Entwicklung und Stabilisierung von tragfähigen Nachbarschaften" konkretisieren und in die Praxis umsetzen sollen.

2. Aufgaben der Belegungssteuerung:

Wichtige Aufgabe der Belegungssteuerungsgruppe ist die einvernehmliche Klärung von Problem- und Konfliktfällen, die z.B. von Seiten der GBH, des Wohnungsamtes und vom Mieterbeirat im Rahmen der Belegung von Wohnungen des Sanierungsgebietes in die Arbeitsgruppe eingebracht werden.

Dies betrifft sowohl den gebundenen als auch den freigestellten Wohnungsbestand.

Aufgrund der räumlichen Konzentration von sozial auffälligen Haushalten in Teilen des Sanierungsgebietes soll die Belegungssteuerung weiterhin gewährleisten, daß sich die soziale Lage im Sanierungsgebiet verbessert.

Darüber hinaus sollen -

Die Belegungssteuerungsgruppe berichtet regelmäßig über den Stand und die Ergebnisse ihrer Arbeit. Über die Vermietung der Fallgruppe 2 (siehe Pkt. 4.2.) wird die GBH nachträglich vierteljährlich hinsichtlich der sich ändernden sozialen Struktur der Mieterschaft in der Belegungssteuerungsgruppe berichten.

3. Zielgruppen

4. Wohnungsbestand

Bei der Belegungssteuerung ist zu beachten, daß beim Wohnungsbestand des Sanierungsgebietes die Wohnungen einen unterschiedlichen rechtlichen Status besitzen:

  1. Hauszeilen bzw. Wohnungen, in denen das Belegrecht aus gesetzlichen Vorgaben oder vertraglichen Regelungen mit der GBH resultiert (z.B. öffentliche Fördermittel).
  2. Hauszeilen bzw. Wohnungen, in denen aufgrund einer Einzel- oder Gebietsfreistellung, Aufhebung der vertraglichen Regelung oder Tilgung der Restschulden keine Belegrechte mehr existieren bzw. diese zeitlich befristet oder auf Dauer aufgegeben werden.
  3. Hauszeilen bzw. Wohnungen, in denen ohne Freistellung oder Ablauf der Bindungen befristet auf das Belegrecht verzichtet wird oder in Zukunft verzichtet werden soll (ruhende Belegrechte).

Im Verlauf der Sanierung werden im Sanierungsbüro wohnungspolitische und -wirtschaftliche Konzepte im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit dem Wohnungsbestand erarbeitet. In diesem Zusammenhang sollen z.B. Wohneinheiten von den rechtlichen Bindungen freigestellt und zum Teil auch an Mieter und Genossenschaften privatisiert werden. Diese zukünftigen wohnungspolitischen und -wirtschaftlichen Konzepte sind bindende Handlungsgrundlage für die Belegungssteuerung.

5. Verfahren
a) Verfahrensbeteiligte

Die Belegungssteuerung ist Bestandteil des integrierten Sanierungskonzeptes für Vahrenheide-Ost. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe der am Erneuerungsprozess beteiligten Stellen. In der Belegungssteuerungsgruppe sind folgende Einrichtungen vertreten:

Der Mieterbeirat und/oder das Sanierungsbüro werden bei Bedarf beratend hinzugezogen.

b) Verfahrensgrundsätze

Die Belegungssteuerungsgruppe konzentriert sich bei der Vergabe von Wohnraum auf die Behandlung von Einzelfällen (Problem- und Konfliktfällen). Die Zuständigkeiten des Wohnungsamtes und der GBH für die Neuvermietung bzw. Belegung von Wohnraum im Regelfall bleibt hiervon unberührt.

Kriterien für die Vergabe von Wohnraum oder die Ablehnung eines Bewerbers sollen nicht vorab formal festgelegt werden. Die Frage, welcher neue Bewohner für die Hausgemeinschaft verträglich ist, muß im Einzelfall, d.h. bezogen auf die einzelne Hausgemeinschaft, beantwortet werden.

Die Problemlösungskompetenz der Belegungssteuerungsgruppe ist z.B. in den nachfolgend aufgeführten Fällen erforderlich, wenn -

c) Zuständigkeiten

Für die Wohnungsbelegung ergeben sich aus dem unterschiedlichen rechtlichen Status der Wohnungen des Sanierungsgebietes (Belegrechtswohnungen, belegrechtsfreie Wohnungen, Wohnungen im Sanierungsverfahren) die nachfolgend aufgeführten Zuständigkeiten einzelner Akteure:

  1. Bei der Ausübung von Belegrechten liegt die Federführung bei OE 64.2 , dieSanierungsziele sind aber zu berücksichtigen.
  2. Bei Wohnungen ohne Belegrechte entscheidet die GBH unter Berück-sichtigung der Sanierungsziele.
  3. Bei unmittelbar Sanierungsbetroffenen liegt die Federführung aufgrund der gesetzlichen Aufgabenstellung bei OE 61.4 (Sozialplanung)

6. Kosten

Hinsichtlich der Kosten, die in Anwendung der o.a. Verfahrensweisen entstehen (z.B. Mietausfälle, Umzugskosten) bedarf es gesonderter Regelungen. Leerstände können erst nach Zusage einer Kostenübernahme verlangt werden.

61.4/07.07.1999

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