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Integriertes Stadtentwicklungsprogramm für städtische Problemgebiete im Saarland
1. Generelle Zielsetzung
Stadt-Vision-Saar soll durch gezielte, ressortübergreifende Maßnahmen den Erneuerungsbedarf in ausgewählten Stadtteilen abbauen helfen. Die Probleme in diesen Stadtteilen resultieren aus ökonomischen, ökologischen, sozialen, städtebaulichen und infrastrukturellen Defiziten, die durch ihre Summierung die Lebens-/Arbeitsbedingungen der in ihnen lebenden und arbeitenden Menschen stark beeinträchtigen.
Im Rahmen des Programmes soll die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen durch stadtteil- und maßnahmebezogene Bündelung verschiedenster Finanzierungselemente sichergestellt werden. Dabei kommt den Mitteln aus den EU-Strukturfonds und den bestehenden Städtebauförderprogrammen eine Hauptrolle zu. Die Gemeinschaftsinitiative der Bauministerkonferenz Die soziale Stadt und das vom Bund hierzu neu aufgelegte Förderprogramm sollen integriert werden.
Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass die Auswahl der notwendigen Maßnahmen und ihre Ausgestaltung im Einzelnen unter Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen und dass die Umsetzung der städtischen Konzepte von einem wirksamen Stadtteilmanagement betrieben bzw. begleitet wird.
2. Die Zielsetzungen im Einzelnen
Das Saarland setzt mit dem Stadtentwicklungsprogramm Stadt-Vision-Saar den Aktionsrahmen Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union um. Die im Aktionsrahmen genannten, gleichberechtigt nebeneinander stehenden Leitziele sind:
2.1 Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstandes und der Beschäftigung in den Städten
Dabei wird besonderer Wert gelegt auf die Entwicklung einer städtischen Dimension in den Beschäftigungspolitiken durch verstärkte lokale Einbeziehung und Unterstützung sowie Beschäftigungs- und Entwicklungsinitiativen vor Ort. Die Rolle der Städte als Zentren der Kommunikation, des Handels, der Kreativität, der Innovation und des kulturellen Erbes soll verstärkt werden. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Städte als Zentren eines großen Energieverbrauchs sowie von natürlichen Ressourcen, der Abfallerzeugung und der Umweltverschmutzung. Besonders hervorzuheben ist auch die Rolle der Mittel- und Kleinstädte als Mittel- und Unterzentren für die Entwicklung des Landes.
2.2 Förderung von Chancengleichheit, sozialer Eingliederung und Entwicklung in städtischen Problemgebieten
Das Saarland folgt den Empfehlungen der Europäischen Kommission und vertritt einen gebietsbezogenen Ansatz für die Regeneration von benachteiligten Stadtgebieten. Ziel des neuen Programmansatzes ist es, die Lebenssituation der betroffenen Menschen in benachteiligten Stadtquartieren durch eine aktive und integrativ wirkende Stadtentwicklungspolitik nachhaltig zu verbessern. Dadurch ergibt sich auch die Notwendigkeit, das Bewusstsein von Rechten und Pflichten im Verhältnis von öffentlicher Hand und Leistungsempfängern zu stärken. Diese Zielsetzung wird verknüpft mit einer Effizienzsteigerung öffentlicher Maßnahmen durch frühzeitige Abstimmung und Bündelung öffentlicher und privater Finanzmittel auf Stadtteilebene.
Diese Zielsetzungen stehen im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie, den beschäftigungspolitischen Leitlinien und dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung. Diese sehen eine Verknüpfung und Integration unterschiedlicher Politikfelder im Sinne eines Beschäftigungswachstums und eines Abbaus der Arbeitslosigkeit vor. Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik erhalten daher einen deutlich höheren Stellenwert als bisher.
2.3 Schutz und Verbesserung der städtischen und der globalen Umwelt: hin zu lokaler und globaler Nachhaltigkeit
Das Saarland fördert ökologische Maßnahmen in den städtischen Problemgebieten, die mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit zu vorzeigbaren Verbesserungen vor Ort führen werden und einen weiten Bogen von Initiativen zeichnen, welche die Qualität der städtischen Umwelt einschließlich des städtischen Energiemanagements, Verkehr, Abfall, Luftqualität, Wasser, Lärm und verunreinigte Gebiete betreffen. Schwerpunktmäßig angesprochen werden integrierte Ansätze für das Umweltmanagement und die Behandlung der Frage, wie Aktionen zu einer nachhaltigen städtischen Umwelt beitragen können.
2.4 Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Das Saarland fördert im Rahmen dieses strategischen Zieles insbesondere die Beteiligung und Miteinbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Akteure in Aktionen zur Entwicklung der städtischen Problemgebiete. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Unterstützung von städtischen Entwicklungsstrategien, welche gutes Stadtmanagement, Selbstverwaltung und städtische Sicherheit zum Ziel haben.
3. Förderfähige Maßnahmebereiche und beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf
Den im Abschnitt 2 genannten Leitzielen werden folgende förderfähige Maßnahmenbereiche und beispielhafte Maßnahmen zugeordnet:
3.1 Zum Leitziel Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstandes und der Beschäftigung in den Städten
Besonderer Wert wird auf die Maßnahmen und Projekte gelegt, die eine Verknüpfung herstellen:
Gefördert werden beispielsweise:
3.2 Zum Leitziel Förderung der Chancengleichheit, sozialer Eingliederung und Entwicklung in städtischen Problemgebieten
Zur Verwirklichung des Leitziels sind Maßnahmen geeignet, die die soziale und wirtschaftliche Eingliederung fördern, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Angehörige einkommensschwacher, diskriminierter und sonstiger sozial ausgegrenzter Gruppen in den Stadtteilen verbessern sowie zu einer Erneuerung städtischer Problemgebiete führen.
Der Europäische Sozialfonds unterstützt und ergänzt die Tätigkeiten des Landes und der Städte im Rahmen dieses Programmes. Allgemeine Zielsetzung ist die
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms sollen Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds koordiniert und flankiert werden, insbesondere zur Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen und zur Nutzung des Beschäftigungspotentials der Informationsgesellschaft.
Gefördert werden sollen beispielsweise:
3.3 Zum Leitziel Schutz der städtischen und globalen Umwelt: Hin zu lokaler und globaler Nachhaltigkeit
Im Rahmen von Stadt-Vision-Saar sollen Maßnahmen gefördert werden, die sowohl im infrastrukturellen Bereich als auch im Wohnumfeld in den geförderten Stadtgebieten zur Erhöhung der Lebensqualität und zur Steigerung der Attraktivität beitragen. Besondere Aufmerksamkeit ist solchen Maßnahmen zu widmen, die eine direkte Verbesserung und Erweiterung der Wohn- und Freizeitangebote bewirken.
Auch die Verbesserung der Angebotsstruktur an sozio-kulturellen und freizeitbezogenen Einrichtungen übt einen entscheidenden Einfluss auf die Stärkung der Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Stadtquartier aus. Mit der Verbesserung und Erweiterung der Angebotsstruktur wird ferner einem wachsenden Wegzug von Bevölkerungsgruppen aus den benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt und wird die Bindung der ansässigen Bevölkerungsgruppen an ihren Stadtteil dauerhaft gefestigt.
Zielsetzung ist die
Im Stadtentwicklungsprogramm sollen Maßnahmen gefördert werden, die den Erlebniswert des benachteiligten Stadtteils steigern, die hiermit verbundenen ökonomischen und strukturellen Entwicklungen beschleunigen und dadurch Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern, sowie die Lebensqualität der Bewohner verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Stärkung des Stadtteilmanagements sowie der Beteiligung von Interessengruppen und Bürgern/innen an den stadtquartiersbezogenen Entscheidungen.
3.4 Zum Leitziel Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Stadt-Vision-Saar fördert die Vorbereitung, Durchführung und die nachgehende Bewertung und Kontrolle von Stadtteilentwicklungskonzepten. Besonderer Wert wird auf eine effektive Koordinierung der Mitwirkung der beteiligten städtischen Ämter, der belegenden Betriebe, einschließlich der Wohnungsunternehmen und sonstiger lokaler Akteure gelegt. Der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und sonstigen Betroffenen wird besonderes Gewicht beigemessen.
Es sind Strukturen zu schaffen, in denen die Mitwirkung dieses Personenkreises bei der Erarbeitung der Entwicklungskonzepte und bei der Festsetzung von Prioritäten für die Durchführung einzelner Vorhaben, insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet werden.
Gefördert werden beispielsweise:
Einrichtungen von Bürgertreffpunkten, Begegnungsstätten, Freizeithäusern, Vereinsheimen.
4. Stadt-Vision-Saar Konzepte und Quartiersbezug
4.1 Fördervoraussetzungen
Die Teilnahme an den besonderen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms Stadt-Vision-Saar ist gebunden an ein gebietsbezogenes integriertes Entwicklungskonzept für städtische Problemgebiete. Die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Anforderungen an das Konzept sind in den folgenden Abschnitten dargestellt. Die inhaltlichen Anforderungen orientieren sich dabei an:
4.2 Gliederung und Inhalt der integrierten, nachhaltigen Entwicklungskonzepte
In den Stadt-Vision-Saar Konzepten sollen folgende Aussagen enthalten sein:
Die Aufstellung der Konzepte und deren Umsetzung können problembezogen durch folgende Indikatoren untermauert werden:
5. Beiträge der EU-Strukturfonds und nationaler Förderprogramme zur Finanzierung von Stadt-Vision-Saar
Das Saarland geht grundsätzlich davon aus, dass die EU-Strukturfonds und die vorhandenen Bundes- und Landesförderungsmöglichkeiten integriert genutzt werden können.
Zur Finanzierung der in dieser Richtlinie genannten Vorhaben können
eingesetzt werden.
Nicht förderfähig sind die Kosten der öffentlichen Verwaltungen und die laufenden Bezüge der nationalen und örtlichen Beamten, die im Zuge der täglichen Aufgaben zur Verwaltung, Begleitung und Kontrolle der kofinanzierten Vorhaben tätig sind. Nur zusätzliche Verwaltungsausgaben, die neben den gewöhnlichen Ausgaben anfallen und die auf ausdrücklichen und zusätzlichen Anforderungen beruhen, können als förderfähig angesehen werden. Der Nachweis, dass es sich um zusätzliche Kosten handelt, ist vom Antragsteller zu erbringen.
6. Verfahren
6.1 Aufnahme in das Programm
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm sind:
Vor der Aufnahme in das Programm erfolgt eine Abstimmung des Stadtteilentwicklungskonzeptes mit allen betroffenen Fachressorts auf Landesebene. Die Vorlage der Stadtteilentwicklungskonzepte erfolgt beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Städte und Gemeinden, die in das Programm aufgenommen werden, erhalten eine entsprechende Mitteilung. Die Bewilligung der Haushaltsmittel erfolgt auf der Grundlage von Projektanmeldungen*) von den zuständigen Fachressorts auf Landesebene.
6.2 Evaluierung und Berichterstattung
Für eine Erfolgskontrolle und Zieloptimierung des Programms ist insbesondere in der Start- und Anlaufphase eine fachliche-operative Begleitung des Programms erforderlich. Die Begleitung und Bewertung ist eine in der EU-Verordnung festgelegte Verpflichtung. Hierzu werden auf der Maßnahmeebene Kriterien (Indikatoren) entwickelt, an denen sich das Programmziel der wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Aktivierung des Stadtquartiers messen lässt. Die Programmbegleitung und Bewertung erfolgt in Form eines Entwicklungsatlases für städtische Problemgebiete. Erfolgskontrollen werden je nach Erfordernis auf verschiedenen Handlungsebenen für ausgewählte Gebiete, zu Schwerpunktthemen, zu Teilprogrammen und Maßnahmegruppen von einem unabhängigen Expertenteam (Evaluierer) durchgeführt und im Entwicklungsatlas dokumentiert. Ziel ist es, mit Hilfe der Indikatoren, die für die entsprechenden Maßnahmeebenen festgelegt werden, die Wirksamkeit der Durchführung und des Mitteleinsatzes festzustellen. Die Gemeinden und Projektträger verpflichten sich, die notwendigen Daten an das Expertenteam zu liefern.
6.3 Erfahrungsaustausch
Zwischen den Programmteilnehmern soll ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch organisiert werden. Dazu wird ein Arbeitskreis der aus Vertretern der beteiligten Landesressorts, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Vertreter der teilnehmenden Kommunen besteht, eingerichtet.
*) Maßnahmen setzen sich i.d.R. aus mehreren Projekten zusammen. Die Projekte sollten einem der vorgenannten Leitziele (Absatz 2) folgen. Sie werden einem der europäischen Fonds zugeordnet (EFRE oder ESF). Eine Verknüpfung von EFRE- und ESF-Projekten in einer Maßnahme ist ausdrücklich gewünscht.
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Quelle: Programmgrundlagen, Deutsches Institut für Urbanistik, Arbeitspapiere zum Programm Soziale Stadt Bd. 3, Berlin, 2000 |