Handlungsfeld
Management und Organisation
Problemlage und Auswahlkriterien
Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts wird von vielen Kommunen als Auflistung der bisher durchgeführten Projekte und Maßnahmen verstanden. Die folgenden ursprünglich geplanten Funktionen und wesentlichen Anforderungen an die integrierten Handlungskonzepte, Sachstandsberichte oder auch Projektberichte sind zu schwach oder fehlen:
- Steuerungs- und Koordinierungsinstrument
- Orientierungsrahmen
- Grundlage für den Ressourceneinsatz
- Basis für private Investitionen
- Grundlage für die Vergabe von Programmmitteln
Projektbeschreibung
Vom Dezernat Städtebau, Bauaufsicht und Baurecht in der Bezirksregierung Lüneburg wurde eine neue Idee zur Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts erarbeitet und den am Programm "Soziale Stadt" teilnehmenden Kommunen vorgestellt. Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts soll in vier Abschnitte gegliedert werden: einmal in ein Kapitel "Statistik und Analyse", zweitens in ein Kapitel "Befragung", darauf aufbauend in einen "Projektbericht" und schließlich in einen "Erfahrungsbericht". In einem Anhang werden dann die entsprechenden Grafiken, Karten, Tabellen und Zeitungsausschnitte zusammengefasst.
Diese Kapitel sind unerlässlich für den Vergleich mit der Ausganglage im Quartier (dies gilt zumindest für die Gemeinden, die bereits zwei oder drei Jahre im Programm sind - aber auch die Kommunen, die erst seit einem Jahr mit dem Programm "Soziale Stadt" arbeiten, sollten über eine reine Auflistung ihrer Projekte hinaus die positiven und negativen Erfahrungen in der Quartiersarbeit darlegen).
Statistik und Analyse
Erst anhand dieser Zahlen und deren Analyse im Vergleich mit der Anfangslage im Quartier kann man feststellen, was sich im Lauf der Zeit geändert hat und ob die Maßnahmen, die umgesetzt wurden, überhaupt angemessen waren.
Zu den statistischen Grundlagen gehören:
- Alters- und Familienstruktur: Über die Meldedateien müssen diese Daten in allen Kommunen aktualisiert vorliegen. Diese Daten sind deshalb so wichtig, weil man hieran ablesen kann, wie hoch der Anteil junger und alter Menschen im Stadtteil oder die Familienstruktur ist und wie er sich unter Umständen auch verändert (z.B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende usw.). Dadurch erhält man Hinweise für zielgruppenspezifische Angebote.
- Arbeitslosenquote: Die Kommunen haben seit einiger Zeit die Möglichkeit, über die Arbeitsverwaltung regelmäßig entsprechend kleinräumige Daten abzufragen. Allerdings müssen diese Daten käuflich erworben werden.
- Ausländeranteile: Über die Meldedateien liegen aktuelle Zahlen vor. Zwar ist die Entwicklung des Ausländeranteils kein Indikator für die Benachteiligung eines Gebiets, aber die gewonnenen Daten geben Hinweise auf mögliche ethnisch-soziale Konfliktpotenziale und auf die Ausrichtung von sozialen und kulturellen Angeboten im Quartier.
- Fluktuation: Aktuelle Daten über Zu- und Fortzüge sind in der Einwohnermeldedatei vorhanden. Hier stehen die Stabilität von sozialen Beziehungen und die Zufriedenheit der Wohnbevölkerung mit dem Gebiet im Vordergrund.
- Kriminalitätsquote: Hierbei sind die örtlichen Polizeidienststellen die zuständigen Ansprechpartner.
- Sozialhilfeempfänger: Entsprechende aktuelle Daten müssen in allen Gemeinden bei den Sozialverwaltungen vorliegen.
Alle Angaben sollten im Verhältnis zu den entsprechenden Zahlen der Gesamtstadt dargestellt werden.
Befragung
Quantitative Daten bedürfen der Ergänzung durch qualitative Erhebungen: ein Indikator für den Erfolg von Entwicklungsprozessen in benachteiligten Stadtteilen ist z.B. die Beurteilung der Stadtteilentwicklung aus der Sicht der Bevölkerung und der Öffentlichkeit, gerade auch der Medien. Hierbei lässt sich am meisten erfahren über die Veränderung des Images (!) im Stadtteil (sowohl von den Stadtteilbewohnern selbst als auch von den "Außenwahrnehmenden").
Die am häufigsten angewandte Methode ist die Befragung von Schlüsselpersonen mittels Fragebogen oder Interview: dies könnte so aussehen, dass im Stadtteil einmal pro Jahr an die programmverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Fragebogen geschickt wird, in dem nach dem Stand der Umsetzung, den Entwicklungsfortschritten und -hemmnissen, den Projektverläufen usw. gefragt wird - wobei die Bearbeitung des Fragebogens auf ein vertretbares Maß reduziert werden sollte. Darüber hinaus könnten im Stadtteil zehn bis fünfzehn Schlüsselpersonen mittels eines kurzen (einseitigen) Fragebogens nach ihrem Eindruck von der Entwicklung im Quartier befragt werden. Fragen nach den sichtbaren Fortschritten und Veränderungen in der Wahrnehmung des Stadtteils (Image) sollten dabei im Vordergrund stehen. Schlüsselpersonen sind unter anderem Vertreter von Kirchengemeinden, Einzelhändler, Polizeidienststellen, Ortspolitiker, Vereine usw. Zur Einschätzung der Außenwahrnehmung, das heißt des Bildes des Stadtteils in der Öffentlichkeit sollten unbedingt Journalisten der Lokalzeitungen befragt werden.
Eine solche Form der Befragung ist zwar nicht unbedingt repräsentativ (das wäre in diesem Fall auch zu aufwendig), aber dennoch können aussagefähige Hinweise auf den Entwicklungsprozess des Stadtteils "herausgezogen" werden.
Projektbericht
Will man das Kapitel "Projektbericht" gliedern, so könnte man sich am ARGEBAU-Leitfaden orientieren: also Projekte im Bereich "Wohnen", "Beschäftigung", "Kultur" usw. Darüber hinaus sollten neue Projekte entsprechend gekennzeichnet werden.
Der Projektbericht wäre eine reine Auflistung der Projekte, und zwar folgendermaßen:
- Nutzen und Ziele des Projekts (also eine Projektbeschreibung),
- Wer ist der Projektträger und wer sind die Beteiligten?
- Wo befindet sich das Projekt?
- Kosten und Finanzierung,
- Schilderung des momentanen Bearbeitungsstands,
- zuständiger Ansprechpartner, sodass man für weitere Fragen auf diesen zurückgreifen kann.
Erfahrungsbericht
Am Ende der Fortschreibung eines integrierten Handlungskonzepts sollte ein so genannter Erfahrungsbericht stehen. Er sollte die folgenden Fragen beantworten:
- War der ursprüngliche Ansatz richtig?
- Waren die Kooperationspartner (z.B. Wirtschaftsunternehmen, andere Beschäftigungsträger) leistungsfähig? Wenn nicht: woran hat dies gelegen?
- Wie hat sich die soziale Lage der Bewohnerschaft verbessert oder verschlechtert? In welchen Bereichen?
- Gab es Probleme in der Antragstellung hinsichtlich Finanzmitteln?
- Was ist verbesserungsfähig?/Wo liegen noch Konflikte?
Der Erfahrungsbericht sollte einerseits eine Art "Rückblende" und gleichzeitig eine Art "Vorschau" auf die Zukunft des Quartiers sein. Er sollte auch Auskunft geben über die Organisation der Arbeitsweise (welche Beratungsfirmen, welcher Sanierungsträger usw.).
Anhang
In einem Anhang-Teil sollten die Ausführungen anhand entsprechender Materialien wie z.B. Grafiken, Karten, Tabellen und Zeitungsausschnitte präsentiert werden.
Fazit und Empfehlung
Aus den einzelnen Bausteinen (Statistik, Fragebogen, Projektbericht) sollte ein Erfahrungsbericht über den Umsetzungsstand in den Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf vorgelegt werden. Mit einem solchen Bericht ergeben sich Hinweise auf eine Veränderung der Programmschwerpunkte, Optimierungsbedarfe, Zielerreichung und zu einem späteren Zeitpunkt sogar auf "Entlassung" von Stadtteilen aus dem Sanierungsprogramm.
Ansprechpartner
Landesebene
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Bezirksregierung Lüneburg
Daniela Steinhoff
Dezernat Städtebau, Bauaufsicht, Baurecht
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Telefon: +49 (0)4131/15-2513
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