Till Krüger
Ltd. Baudirektor, Stadtentwicklungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn!
1. Entwicklung des Programms Soziale Stadtteilentwicklung
Der integrierte Ansatz des neuen Bund-Länder-Programms Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf die Soziale Stadt kommt in der Hamburger Stadterneuerung bereits seit vielen Jahren zur Geltung. In der vergangenen Legislaturperiode von 1993 bis 1997 hat Hamburg mit einem Pilotprogramm zur Armutsbekämpfung (Zusätzliche Maßnahmen gegen Armut als Bestandteil sozialer Stadtentwicklung) in acht Stadtteilen neue Verfahrensansätze erprobt. Dies gilt vor allem für die Behördenkooperation, das Stadtteilmanagement und die in den Vordergrund gerückten Ziele der verstärkten Bürgerbeteiligung der Belebung der lokalen Wirtschaft und der Förderung von Beschäftigung im Stadtteil.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit diesem Pilotprogramm hat der Hamburger Senat im September 1998 sein gesamtes Stadterneuerungsprogramm neu gefasst. Das aktuelle Programm trägt die Bezeichnung Soziale Stadtteilentwicklung. Parallel dazu hat sich Hamburg sehr für die Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt der ARGEBAU eingesetzt und das neue Bund-Länder-Programm mit auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Starter-Konferenz zeigen wir im Foyer des Hauses der Kulturen der Welt eine kleine Ausstellung Stadtviertel in Bewegung mit Beispielen von Best Practice aus Hamburg
Im aktuellen Programm fördern wir zur Zeit abgesehen von einigen auslaufenden Verfahren ca. 15 innerstädtische Gebiete und 25 große Siedlungen. Die innerstädtischen Gebiete gehören durchweg in das Sanierungsprogramm. Dort ist das besondere Städtebaurecht bei der typischen kleinteiligen Grundstücksstruktur und vielen privaten Grundeigentümern nach wie vor eine wichtige Hilfe zur Steuerung des Entwicklungsprozesses. In den großen Siedlungen, in denen die Grundstücke in der Regel nur wenigen mitwirkungsbereiten Wohnungsunternehmen gehören, wenden wir dagegen ein vereinfachtes flexibleres hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm (STEP) ohne förmliche Festlegung an.
Die im ARGEBAU-Leitfaden formulierte fachübergreifende Programmatik für die Soziale Stadt ist in Hamburg für die gesamte Stadterneuerung also für beide Programmsäulen und alle 40 Fördergebiete maßgeblich. Sie betrifft nicht nur wie in anderen Bundesländern ein Teilprogramm der Städteförderung.
Das Hamburger Gesamtprogramm Soziale Stadtteilentwicklung bezieht sich auf ca. 200 000 Einwohner (bei einer Bevölkerungszahl von ca. 1,7 Mio. in Hamburg) und ist mit ca. 55 Mio. DM ausgestattet.
Nun möchte ich auf die wesentlichen Aspekte der Bündelung der Ressourcen auf gesamtstädtischer Ebene eingehen. Herr Brinkmann von der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg wird die Aspekte der Bündelung auf der lokalen Ebene ergänzen.
2. Auswahlverfahren
Ich beginne mit dem Verfahren für die Gebietsauswahl, weil die Bereitschaft der beteiligten Ressorts und anderer Beteiligter, Ihre Ressourcen einzubringen, voraussetzt, dass in einem transparenten Gebietsauswahlverfahren ein fachübergreifender Konsens erzielt wird. Für dieses Auswahlverfahren ist in Hamburg ein Kriterienkatalog ausgearbeitet worden, der auf die Belange aller beteiligten Politikbereiche eingeht, zwischenbehördlich abgestimmt und vom Senat beschlossen worden ist.
Die Fortschreibung des Programms, die vor allen den Beginn und den Abschluss von Förderverfahren betrifft, wird nach schriftlicher Abstimmung in einem Behördenausschuss für Soziale Stadtteilentwicklung vorbereitet. An diesem Ausschuss nehmen die Leiter der beteiligten Fachressorts und der Bezirksämter unter Vorsitz des Stadtentwicklungssenators teil. Der Senat trifft die definitive Entscheidung.
3. Quartiersentwicklungskonzepte
Das wichtigste Instrument zur Steuerung und Bündelung des Handelns auf gesamtstädtischer und lokaler Ebene ist das mit ausgiebiger Bürgerbeteiligung zu erarbeitende Quartiersentwicklungskonzept mit einer zugehörigen Zeit-Maßnahme-Planung. Quartiersentwicklungskonzepte sind ebenso als verlässliche Basis für private Investitionen wie auch als verbindliche Grundlage für den Mitteleinsatz der betroffenen Fachbehörden erforderlich. Die Konzepte werden vom Stadtteilmanagement vor Ort erarbeitet, zwischenbehördlich abgestimmt und auf Senatsebene beschlossen.
4. Organisation der Behördenkooperation
Wie bereits erläutert bereitet der alle wichtigen Ressorts umgreifende Behördenausschuss für Soziale Stadtteilentwicklung die Gebietsauswahl vor. Dieser Ausschuss stimmt auch die generellen Ziele zur Programmfortschreibung sowie die Überlegungen zum Stadtteilmanagement und zur Maßnahmestruktur ab.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass nur relativ wenige Problemstellungen in dieser großen multilateralen Runde gelöst werden müssen. Die meisten Fragen lassen sich viel leichter und effizienter bilateral zwischen der programmsteuernden Stadtentwicklungsbehörde und dem Fachressort klären. Daher werden periodisch bilaterale Programmgespräche geführt. Zu diesen Gesprächen werden auch kompetente Partner der Fachpolitiken wie das Arbeitsamt, die Handelskammer, die Handwerkskammer oder große Wohnungsunternehmen hinzugezogen. In strittigen Fällen entscheidet die einmal im Monat tagende Senatskommission für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr.
Themen der bilateralen Gespräche sind neben der Abstimmung von Finanzierungsfragen z.B.:
Neben den Abstimmungsgesprächen sind zahlreiche schnelle zwischenbehördliche Einzelkontakte notwendig. Dafür ist ein Netz kompetenter Ansprechpartner installiert worden. In den Fachbehörden sind Ansprechpartner für das Programm der Sozialen Stadtteilentwicklung benannt worden, die innerhalb ihrer Bereiche koordinieren. Umgekehrt gibt es in der Stadtentwicklungsbehörde Ansprechpartner für Fachpolitiken, die sich vertieft mit den Fachprogrammen auseinandersetzen. In den Bezirksämtern koordinieren Beauftragte die Soziale Stadtteilentwicklung.
5. Gebündelte Finanzierung
Gemäß Senatsbeschluss gilt als Grundprinzip, dass die Finanzierung der Sozialen Stadtteilentwicklung primär aus den Fachhaushalten zu leisten ist.
Die Mittel der Stadtentwicklungsbehörde sind einzusetzen
Eine weitergehende Regelung ist für den Einsatz von Mitteln aus den Arbeitsmarkprogrammen getroffen worden. Der Hamburger Senat hat festgelegt, dass ein Drittel des Mittelvolumens der Arbeitsmarktprogramme in den Gebieten der Sozialen Stadtteilentwicklung einzusetzen ist.
Für die Bürgerbeteiligung stellt die Stadtentwicklungsbehörde kleine Verfügungsfonds bereit, über deren Einsatz die Bürgerbeiräte selbst disponieren. Diese Mittel werden für Maßnahmen verwendet, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte beleben und zur Beschäftigung im Quartier beitragen.
Der Hamburger Bürgerschaft ist zu den Haushaltsberatungen jährlich ein Bericht über den Fortgang der sozialen Stadtteilentwicklung vorzulegen. Da alle Behörden zu diesem Bericht eigene Fachbeiträge liefern müssen, trägt auch diese Berichtspflicht dazu bei, dass das Bündelungsprinzip in den Behörden ernst genommen wird.
6. Erfahrungsaustausch
Sehr wichtig für das gebündelte Handeln ist auch ein schneller und stetiger Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Stadtentwicklungsbehörde organisiert regelmäßig Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung für die zahlreichen am Programm beteiligten Akteure. Diese Veranstaltungen sollen informieren und zugleich Anregungen zur Weiterentwicklung des Programms initiieren. Sie werden überwiegend einzelnen Fachthemen gewidmet (Arbeitsmarktpolitik, Wohnungspolitik, Stadtteilkultur) und werden von der Stadtentwicklungsbehörde in Kooperation mit jeweils betroffenen Fachbehörden durchgeführt.