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Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"

Netzwerk zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Zuwanderern in Braunschweig

Geschäftsordnung für das Netzwerk zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Zuwanderern in Braunschweig

1. Kooperative Leitung

  1.1  Zusammensetzung
  1.2  Arbeiterwohlfahrt, Sozialberatung für Aussiedler
  1.3  Volkshochschule Braunschweig GmbH - Projekt Ost-West-Integration
 Stadt Braunschweig, Koordination in Ausländerfragen und Jugendamt

  1.2  Aufgaben
  1.2.1  Einladung und Versand der Unterlagen zu den Sitzungen
  1.2.2  Vorschlag der Tagesordnung und Leitung der Sitzungen des Netzwerkes
  1.2.3  Gewährleistung der Ausübung der Beschlüsse des Netzwerkes
  1.2.4  Koordination und Informationsweitergabe
  1.2.5  Vertretung des Netzwerkes nach außen und Öffentlichkeitsarbeit
  1.2.6  Vorbereitung, organisatorische und inhaltliche Begleitung der Fachtagung

2. Arbeitsgruppen (AG)

Zurzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen, die als Handlungsfelder des Netzwerkes konkrete Ziele und mögliche Projekte erarbeiten.

  a) Arbeitsgruppe Jugend und Sport
  b) Arbeitsgruppe Berufliche Integration
  c) Arbeitsgruppe Soziale und kulturelle Integration
  d) Arbeitsgruppe Sprachförderung
 
  2.1 Die Arbeitsgruppen bilden sich auf Vorschlag des Gesamtnetzwerks
  2.2 Die Arbeitsgruppen benennen aus ihrer Mitte eine(n) Koordinator/in als Ansprechpartner, der/die für die Einberufung der AGs und die Dokumentation der Ergebnisse verantwortlich ist.
  2.3 Über die Schwerpunkte der Arbeitsgruppen wird dem Netzwerk kontinuierlich Bericht gegeben.
  2.4 Aktivitäten, die das Gesamtnetzwerk betreffen, sind vom Netzwerk zu bestätigen.
  2.5 An den AGs können Teilnehmer mitwirken, die nicht im Netzwerk vertreten sind.

3. Netzwerk zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Zuwanderern

  3.1 Das Gesamtnetzwerk tagt vierteljährlich zusammen.
  3.2 Das Gremium beschließt alle das Netzwerk betreffenden Angelegenheiten. Dabei gilt die einfache Mehrheit.
  3.3 Aus den Reihen der vertretenen Institutionen im Netzwerk wird abwechselnd die Protokollführung für das Netzwerk übernommen.
  3.4 Die im Netzwerk vertretenen Institutionen geben die Aktivitäten bekannt, um allen Beteiligen am Netzwerk und der Öffentlichkeit die Transparenz der Arbeit zu ermöglichen.
  3.5 Zuschüsse: Anträge zur Förderung der Aktivitäten der jeweiligen Vereine, Verbände und Institutionen, die einen Vermerk benötigen, dass sie vom Netzwerk unterstützt werden, müssen in der Regel rechtzeitig schriftlich vorliegen. Sie werden nur dann verabschiedet, wenn sie zur Sitzung des Treffens des Netzwerkes im Herbst allen Mitgliedern vorab schriftlich vorliegen.

Stand: Januar 2001

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