soziale stadt - bundestransferstelle

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"

Informationsdrucksache

 

Grundsätze für den Sozialplan für das Sanierungsgebiet Vahrenheide Ost

Mit den wohnungspolitischen Leitlinien sind für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost Sanierungsziele beschlossen worden.
Zum Erreichen dieser Ziele müssen daher Maßnahmen umgesetzt werden, die im Einzelfall für die unmittelbar Sanierungsbetroffenen nachteilige Auswirkungen haben können, wobei diese soweit wie möglich vermieden oder abgemildert werden sollen. Dafür ist für jeden unmittelbar Sanierungsbetroffenen ein Sozialplan zu erstellen und fortzuschreiben.(§180 Baugesetzbuch).
Um in diesem Verfahren für alle Beteiligten allgemein gültige Regelungen zu haben, sind im Sanierungsbüro sog. "Grundsätze für den Sozialplan für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost" erarbeitet und abgestimmt worden.

Diese Grundsätze werden hiermit der Sanierungskommisson Vahrenheide-Ost zur Kenntnis gegeben.

 

Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost: Grundsätze für den Sozialplan

A. Einleitung:

Wirken sich städtebauliche, soziale oder sonstige Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der im Sanierungsgebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen aus, sollen Vorstellungen entwickelt und mit den Betroffenen erörtert werden, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Das Ergebnis dieser Erörterungen sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnahmen und die Möglichkeit ihrer Verwirklichung sind schriftlich darzustellen (Sozialplan).

Die Durchführung der Maßnahmen - insbesondere die Umsetzung von Bewohnern und Betrieben - obliegt dem jeweiligen Eigentümer und bedarf einer vertraglichen Regelung. Die entstehenden Kosten - insbesondere Umzugskosten für Bewohner und Betriebe - werden den jeweiligen Eigentümern auf Anforderung von der Stadt Hannover erstattet. Die Umzugskostenrichtlinien der Stadt Hannover sind zu beachten.

Über die Gesamtzeit des Verfahrens sollen die Eigentümer die Stadt bei der Vorbereitung und Fortschreibung der Sozialpläne für die Mieter und sonstigen Nutzungsberechtigten unterstützen. Insbesondere sollen sich die Eigentümer verpflichten, notwendige Ordnungs- und Baumaßnahmen in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen für den Sozialplan und in enger Fühlungnahme mit der Stadt Hannover abzuwickeln.

B. Ziele der Sanierung, der Wohnungspolitik und die erforderlichen Maßnahmen:

In den wohnungspolitischen Leitlinien für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost sind Ziele formuliert worden, wie im Rahmen der Sanierung eine soziale Stabilisierung des Stadtteils und die Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner erreicht werden können.

Dazu gehören:

Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Realisierung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen geprüft werden:

Grundsätzlich ist sicherzustellen, daß niemand, der in Vahrenheide-Ost wohnen bleiben möchte, durch eine dieser Maßnahmen aus dem Stadtteil verdrängt wird. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß der im Einzelfall benötigte Wohnraum im Stadtteil nicht verfügbar ist.

 

C. Leitsätze

Zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen bei der Durchführung dieser Maßnahmen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:

Die Einhaltung dieser Leitsätze genießen bei der Erneuerung des Gebietes oberste Priorität. In Einzelfällen können Zielkonflikte so z.B. zwischen dem Ziel der Schaffung von tragfähigen Nachbarschaften und dem Ziel der Vermeidung von Verdrängung nicht ausgeschlossen werden. Hier ist eine gerechte Abwägung der unterschiedlichen Interessen unter Beachtung der Sanierungsziele vorzunehmen.

 

D. Mitwirkung der Betroffenen

Zur Gewährleistung der gesetzlich geforderten Mitwirkung der Betroffenen an der Planung und Durchführung der Sanierung sind folgende Grundsätze zu beachten:

61.4/13.09.99

Soziale Stadt © 2000-2007 Deutsches Institut für Urbanistik
Im Auftrag des BMVBS vertreten durch das BBR. Zuletzt geändert am 07.04.2004